Frankenthal, 14. Oktober 2016. (red/pol) Am Mittwochmorgen kam es auf der B9 in Höhe der Abfahrt Frankenthal-Mörsch zu einem Verkehrsunfall, bei dem der Fahrer eines Pkw einen Sachschaden von 6.000 Euro verursachte und sich danach unerlaubt vom Unfallort entfernte. Die Polizei warnt: Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und eventuell mit Führerscheinentzug bestraft werden.
Information der Polizeidirektion Ludwigshafen:
„Am Mittwochmorgen kam es gegen 05:45 Uhr auf der B9 in Höhe der Abfahrt Frankenthal-Mörsch zu einem Verkehrsunfall. Ein 25-jähriger Ludwigshafener fuhr mit seinem Pkw auf der B 9 in Richtung Worms, als er von einem blauen Kleinwagen geschnitten wurde. Der 25-Jährige musste ausweichen, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Hierbei streifte er mit seinem Pkw die Leitplanke.
Der blaue Kleinwagen entfernte sich unerlaubt von der Unfallörtlichkeit, ohne sich um den entstandenen Sachschaden in Höhe von ca. EUR6.000,- zu kümmern. Das Kennzeichen des Kleinwagen konnte abgelesen werden. Die Ermittlungen nach dem unfallflüchtigen Fahrer dauern derzeit an.
Die Polizei weist darauf hin, dass Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Begleichung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät deshalb jeden Unfall zu melden.
Wir wollen, dass Sie sicher Leben – ihre Polizei Frankenthal.“