Mannheim/Rhein-Neckar, 14. April 2014. (red/pm) Die Firma Isorec, die im Januar den Betrieb einer Anlage zur Verarbeitung künstlicher Mineralfasern im Rheinau-Hafen beantragt hatte, wird voraussichtlich Anfang Juni für einige Tage probeweise den Betrieb aufnehmen. Die Mannheimer Umweltbehörde hat eine entsprechende vorläufige Betriebsgenehmigung in Absprache mit dem Bezirksbeirat des Stadtteils Rheinau erteilt.
Information der Stadt Mannheim:
„Grund für den Probelauf ist das von der Behörde als Teil der Genehmigungsunterlagen geforderte humantoxikologische Gutachten über die bei der Firma Isorec verarbeiteten Stoffe. Das Gutachten ist aus Sicht der Behörde erforderlich, um zweifelsfrei sicherzustellen, dass beim Recycling der künstlichen Mineralfasern keine Gefahren für Mensch und Umwelt entstehen.
Das Fraunhofer Institut für Silicatforschung in Würzburg, das vom Mannheimer Gesundheitsamt für das Gutachten empfohlen worden war, hatte dazu geraten, einen Probelauf unter realen Betriebsbedingungen durchzuführen um verlässliche Werte zu erhalten.
Gefährdung ausschließen
Die Firma Isorec hat dem Rheinauer Bezirksbeirat dieses Verfahren in einer Sitzung am 09. April unter Beisein von Bürgermeisterin Kubala und der Umweltbehörde vorgestellt. Dabei bestand Einvernehmen, dass ein gutachterlich begleiteter Probelauf ein geeigneter Weg ist, um mögliche Gefährdungen für die Menschen auf der Rheinau verlässlich auszuschließen. Der Probebetrieb soll außerdem für die Messung von Lärm und Feinstaubemissionen sowie zur Begutachtung von Arbeitsschutzmaßnahmen genutzt werden.
Im Rahmen der Genehmigung des Probelaufs erhält Isorec die Erlaubnis, die Betriebsbereitschaft der Anlage herzustellen. Das Unternehmen wird daher in den nächsten Wochen die dazu erforderlichen baulichen Maßnahmen vornehmen, dann erfolgt der Probebetrieb von etwa fünf bis sieben Tagen. Nach Ablauf des genehmigten Probelaufs endet der Betrieb. Aufgrund der ermittelten Werte fällt dann die Entscheidung über die Betriebsgenehmigung für die Anlage.
Vor dem Beginn des Probelaufs wird die Verwaltung die Rheinauer Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Bezirksbeirats am 4. Juni über den Stand des Verfahrens informieren.“