Rhein-Neckar, 14. Dezember 2012. (red/aw) Die Baden-Württemberg Stiftung ist derzeit auf der Suche nach Fotomotiven, die zeigen, was Baden-Württemberg lebenswert macht. Verpackt in einem Fotowettbewerb soll für Hobbyfotografen aus dem Ländle ein Anreiz geschaffen werden mitzumachen. Es winken tolle Preise – leider bis vor kurzem auch die Abgabe wesentlicher Urheberrechte. Aufgrund unseres Hinweises hat die Stiftung reagiert und die Allgemeinen Geschäftsbedinungen geändert.
Von Alexandra Weichbrodt
Die Stiftung Baden-Württemberg hat den Leitsatz: „Wir stiften Zukunft“. Mit der Ausschreibung zu einem Fotowettbewerb allerdings hat sich die BW-Stiftung aktuell nicht sehr fortschrittlich gezeigt. Die Idee des Wettbewerbs ist an und für sich eine Gute: Die schönsten Perspektiven des Landes auf einem Bild festzuhalten und damit die Lebensqualität in Baden-Württemberg darzustellen.
Doch bei der genauerem Hinschauen zu den Bedingungen dieses Fotowettbewerbs fiel uns ein erheblicher Negativ-Aspekt dieser Aktion auf: In den Teilnahmebedingungen wurde darauf verwiesen, dass die Urheber auf ihre Nennung verzichten sollten:
Das Hobbyfotografen wesentliche Urheberrechte an ihren Bildern verlieren könnten, hielten wir für nicht tragbar. Schon gar nicht als „Allgemeine Geschäftsbedingung“ einer Landesstiftung. Wir wollten daher von der Staatskanzlei Baden-Württemberg wissen, wie sie zu der doch recht fragwürdigen Formulierung steht und riefen den stellvertretenden Regierungssprecher Arne Braun an. Herr Braun allerdings hatte wenig Interesse an einem konstruktiven Gespräch und legte kurzerhand den Hörer auf, nachdem er uns deutlich machte, dass er sich dafür nicht zuständig fühle.
Ein wahrlich negatives Beispiel für einen professionellen Umgang mit der Presse. Bei der Baden-Württemberg Stiftung arbeitet man da gewissenhafter. Die Reaktion der Pressesprecherin Christine Potnar kam schnell und überraschend einsichtig. Im Telefonat erkundigte sie sich nach unserer Kritik und sagte:
Der Vorwurf ist uns neu und so nicht bewusst. Wir prüfen das sofort. Es kann gar nicht darum gehen, dass einer der Teilnehmer rechtlich benachteiligt wird.
Kurze Zeit später erhalten wir die schriftliche Antwort per email:
Die Einsender der Bilder haben und behalten das Recht, über ihre Bilder völlig frei zu verfügen.
Im Interesse der Stiftung sei es, die Gewinner des Wettbewerbs und ihre Bilder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das könne man aber nur, wenn die Teilnehmer die Rechte hierzu einräumen.
Wir verpflichten uns und sagen den Preisträgern auch in den Teilnahmebedingungen zu, die Fotos ausschließlich im Zusammenhang mit dem Wettbewerb und der Berichterstattung über den Wettbewerb zu verwenden.
Der Satz mit dem Verzicht auf das Urhebernennungs-Recht sei überwiegend für die Produktion von Collagen, Übersichtsseiten oder andere kleinteilige Darstellungformen hinzugefügt worden. Hier könne die Stiftung – etwa aus Platzgründen – nicht immer die Urhebernennung garantieren. Frau Potnar erkannte das Problem aber an und sicherte zu, die kritisierten Passagen noch einmal überprüfen zu lassen.
Und Frau Potnar hielt Wort. Bereits wenige Tage nach unserem Hinweis sind die Teilnahmebedingungen des Fotowettbewerbs angepasst. Die BW-Stiftung verpflichtet sich zu einer grundsätzlichen Nennung des Urhebers.
Solch eine postitive und konstruktive Reaktion erleben wir im redaktionellen Alltag eher selten. Liebe Hobbyfotografen im Land: Nun also ran an die Kamera!
Wer schöne Fotos aus Nordbaden für uns hat, achtet bitte auf einen Wettbewerb, den wir Anfang des Jahres ausschreiben. Natürlich nennen wir die Urheber immer. 🙂