Mannheim/Rhein-Neckar, 14. Januar 2014. (red/pm) Am 21. Januar fällt der Startschuss für die Konzentration des Vereinsregisters beim Amtsgericht Mannheim.
Information des Amtsgerichts Mannheim:
“Die Landesregierung hat im September 2012 die „Konzentration und elektronische Führung des Vereinsregisters“ beschlossen. Dementsprechend werden in Baden-Württemberg ab Januar 2014 die bisher bei vielen Amtsgerichten geführten Vereinsregister an vier Amtsgerichten konzentriert, digitalisiert und zukünftig elektronisch geführt.
Das Amtsgericht Mannheim ist eines dieser vier Amtsgerichte. Hier werden die Vereinsregister von 23 weiteren nordbadischen Amtsgerichten konzentriert, u. a. der Amtsgerichte Heidelberg, Karlsruhe, Bruchsal, Sinsheim, Schwetzingen, Wiesloch, Rastatt, Baden-Baden, Pforzheim, Mosbach, Tauberbischofsheim und Weinheim. Eine Liste der Gerichte, die ihr Vereinsregister an das Amtsgericht Mannheim abgeben, finden Sie auf unserer Homepage www.amtsgericht-mannheim.de unter dem Stichwort Registergericht.
Neue Aufgaben
Das Amtsgericht Mannheim ist in den vergangenen Monaten personell aufgestockt worden und hat sich organisatorisch auf die neuen Aufgaben vorbereitet. Am kommenden Dienstag, dem 21. Januar 2014 fällt nun der Startschuss: die Akten des Vereinsregisters des Amtsgerichts Heidelberg werden nach Mannheim transportiert und die Digitalisierung beginnt. Im April folgen dann die Akten des Amtsgerichts Karlsruhe und sodann schrittweise die der anderen nordbadischen Amtsgerichte.
Die Umstellungsarbeiten werden sich bis zum Sommer 2015 hinziehen. Die Zusammenlegung der Vereinsregister beim Amtsgericht Mannheim bringt es mit sich, dass sich die Nummern, unter der die Vereine im Vereinsregister eingetragen sind, ändert. Einzelheiten hierzu finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage www.amtsgericht-mannheim.de unter dem Stichwort Registergericht.
Vielfältige Arbeit
Die Verlegung des Registerstandortes und die Digitalisierung bringen eine große Menge vielfältigster Arbeiten mit sich: Akten müssen eingepackt, verladen, transportiert, entladen und ausgepackt werden. Registerkarten müssen zur Digitalisierung abgeholt werden, sie müssen eingescannt werden und in das elektronische Register eingepflegt werden und vieles andere mehr.
Wir bitten die Bürger deshalb um Verständnis, wenn um den Zeitpunkt einer Verlegung herum die Auskunftsmöglichkeiten sowohl beim abgebenden Gericht, wie auch beim Amtsgericht Mannheim nur eingeschränkt gegeben sind. In der Umstellungsphase kann regelmäßig für die Dauer von mehreren Wochen keine Einsicht in das Vereinsregister genommen werden, es können keine Eintragungen vorgenommen werden und keine Auskünfte erteilt werden.
Andererseits können nach der Umstellung Auskünfte auch elektronisch unter www.handelsregister.de eingeholt werden.”