Mannheim/Rhein-Neckar, 14. April 2014. (red) Sie fordern die „Todesstrafe für Kinderschänder“, sind gegen die „Ausländerflut“ – rechtsextreme Anhänger der NPD haben am Wochenende vier Kundgebungen in Eisenberg, Worms, Mannheim und Ludwigshafen angemeldet und durchgeführt. Überall traten ihnen lautstark Gegendemonstranten entgegen – die menschen- und demokratiefeindlichen Parolen gingen im Lärm unter. Und der Frust stand den Rechten deutlich ins Gesicht geschrieben.
Von Hardy Prothmann
Soll man so vorgehen wie in Sinsheim, wo ein Aufmarsch von NPD-Mitgliedern ignoriert werden sollte? Sicher nicht. Wer sich in Geschichte auskennt und weiß, wie die NSDAP an die Macht gekommen ist, weiß, dass kleine Schlägertrupps für Angst und Schrecken auf der Straße sorgten.
Im Osten gibt es bereits „national-befreite“ Zonen, weil niemand den Glatzen entgegentritt und sie aus dem Ort jagt. Insbesondere in Mannheim kommen immer viele Menschen zusammen, um sich gegen die Rechten aufzustellen. Das Bündnis-gegen-rechts rief zur Gegendemo am Marktplatz in Rheinau auf und rund 350 Menschen pfiffen, trommelten und buhten die NPD-Mitglieder in die Frustration. Auch in Eisenberg, Worms und Ludwigshafen fanden die Rechtsextremen kein Gehör.
Deutlicher Widerstand
In Mannheim hatte die Polizei einen großräumigen Käfig geschaffen, um Rechtsextreme und Gegendemonstranten weit auseinanderzuhalten. Ein Rechtsextremer musste in Gewahrsam genommen werden, nachdem er die Polizei provoziert hatte und „dicke Ärm“ machte, wie ein Polizeisprecher bestätigte. Rund 35 Neo-Nazis waren gekommen, 30 am Veranstaltungsplatz, fünf weitere beobachteten die Szene von außerhalb.
Die SPD-Landtagsabgeordneten Helen Heberer und Dr. Stefan-Fulst-Blei, der Grüne-Landtagsabgeordnete Wolfgang Raufelder sowie die Stadträte Gerhard Fontagnier (Grüne) und Thomas Trüper (Die Linke) und eine Juso-Sprecherin brachten in kurzen Ansprachen ihren Abscheu gegenüber der rechtsradikalen Propaganda und den dazu erforderlichen Widerstand deutlich zum Ausdruck. Mathias Kohler (SPD-Neckarau) ließ an der Lautsprecheranlage ebenfalls keinen Zweifel daran, dass die Rechten in Mannheim nicht willkommen sind. Vertreter von CDU und FDP waren wie meistens nicht anwesend.
„Mannheim gegen Rechts“ kritisierte die „Personenkontrollen von Nazigegner/-innen“. „Das war kein Beitrag zur vereinbarten Deeskalation“, so ein Sprecher des Bündnisses, dem über 40 Organisationen angehören. Um 16:30 Uhr beendete die NPD völlig entnervt ihr Kundgebungsspektakel.
Kritik an RNV wegen „Sonderfahrt“
Die Kritik richtet sich aber auch gegen die RNV und die Stadtverwaltung. Der grüne Stadtrat Gerhard Fontagnier hat für die kommende Gemeinderatssitzung am 13. Mai ein Anfrage gestellt: Wer kommt für die Kosten des RNV-Shuttle-Busses für die rechtsextremen Demonstranten von Mannheim nach Ludwigshafen am vergangenen Samstag, den 12.04.14 auf? Wer traf die Entscheidung, den Bus zur Verfügung zu stellen? Wer kommt für die Kosten der Dixie-Toiletten-Kabine auf dem Marktplatz Rheinau am vergangenen Samstag, den 12.04.14 auf, die den rechtsextremen Demonstranten zur Verfügung gestellt wurde? Wer traf hierfür die Entscheidung?
Zur Begründung führt er aus, dass zum wiederholten Male rechtsextreme Demonstranten nach ihrer Demonstration mit einem Bus der RNV vom Kundgebungsplatz abtransportiert wurden. Erschwerend kommt diesmal hinzu, dass sie damit auch gleich zu ihrer nächsten Kundgebung nach Ludwigshafen transportiert wurden. Außerdem wurde den Rechtsextremen diesmal am Kundgebungsort eine Dixie-Toilettenkabine zur Verfügung gestellt:
Es ist nicht akzeptabel, dass die Rechtsextremen auf Kosten der Allgemeinheit Transport und Unterbringung erhalten.
Allerdings scheint die Unterstützung von Rechtsextremen vor Ort nicht besonders groß zu sein – der überwiegende Teil der Neo-Nazis war aus dem Raum Pirmasens angereist, ebenfalls die Rechtsextreme Ricarda Riefling, die dem Bundesvorstand der NPD angehört. In Mannheim kandidieren zehn NPD-Mitglieder zur kommenden Kommunalwahl im Mai.
Verbotsantrag
Im Dezember 2012 hatte der Bundesrat einen Verbotsantrag nach §21 Grundgesetz beschlossen, der am 3. Dezember 2013 beim Bundesverfassungs eingereicht worden ist: „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.“
Die NPD wird mit den NSU-Morden in Verbindung gebracht. Außerdem lehnt die rechtsextreme Splitterpartei die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ab – eben jene, die ein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit garantiert, was die Rechtsextremen für sich einfordern.
Die Veranstaltungen wurden von massiven Polizeikräften abgesichert – die enormen Kosten trägt der Steuerzahler.