Mannheim, 14. Januar 2020. (red/pm) Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen einen zur Tatzeit 53-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Mannheim wegen des Verdachts des versuchten Mordes (Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe) und der gefährlichen Körperverletzung erhoben.
Information der Stadt Mannheim:
„Dem Angeschuldigten liegt nach den Ermittlungen im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last:
Im September 2019 zog die Geschädigte, die langjährige Ehefrau des Angeschuldigten, aus der gemeinsamen Wohnung in Ludwigshafen aus und zu ihrer Schwester in eine Wohnung in Mannheim
Am Nachmittag des 13. Oktober 2019 begab sich der Angeschuldigte in die Wohnung der Schwester, um seine Ehefrau zu einer Rückkehr zu ihm zu bewegen, was aber nicht gelang. Als die Geschädigte das Anwesen, in dem sich die Wohnung der Schwester befand, gegen 15:20 Uhr über das Treppenhaus verließ, soll ihr der Angeschuldigte mit einem Küchenmesser bewaffnet gefolgt sein.
Im Bereich des Hauseingangs soll der Angeschuldigte von hinten mit Tötungsvorsatz fünf Mal mit großer Wucht auf die Geschädigte eingestochen haben, wobei das eingesetzte Messer abbrach.
Die Geschädigte soll mit dem Angriff nicht gerechnet haben. Motiv für den Angriff soll insbesondere gewesen sein, dass der Angeschuldigte gekränkt war, weil er ein Verhältnis seiner Ehefrau mit einem anderen Mann vermutete und nicht wollte, dass sich diese von ihm lossagte.
Das Leben der Geschädigten konnte durch eine Notoperation gerettet werden. Einer der Stiche hatte eine Arterie nahe der Niere getroffen.
Der Angeschuldigte befindet sich seit seiner Festnahme am 13. Oktober 2019 in Untersuchungshaft. Die Schwurgerichtskammer hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.“