Laudenbach, 14. August 2014. (red/pm) Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat das erste Anhörungsverfahren zur zweiten Ausbaustufe der S-Bahn-Rhein-Neckar eingeleitet. Gegenstand der Maßnahme ist die Erneuerung und S-Bahn-gerechte Herstellung der Verkehrsstation am Haltepunkt Laudenbach (Bergstraße).
Information des Regierungspräsidiums Karlsruhe:
„Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 14. August bis 25. September im Rathaus der Gemeinde Laudenbach aus. Gleichzeitig erhalten alle Stellen, deren Aufgabenbereiche durch das Vorhaben berührt werden, wie Behörden, anerkannte Umweltschutzverbände oder Versorgungsunternehmen die Gelegenheit, Einwendungen und Stellungnahmen abzugeben. Das breit angelegte Beteiligungsverfahren soll allen Betroffenen – egal ob Privatleute oder öffentliche Stellen – Gelegenheit geben, sich bei Bedarf zu der Planung zu äußern.
Die bei der Gemeinde Laudenbach zur Einsicht ausgelegten Unterlagen sind auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe (www.rp-karlsruhe.de) unter Aktuelles eingestellt.
Die Planung beinhaltet im Wesentlichen folgende Maßnahmen:
- Die vorhandenen Außenbahnsteige 1 und 2 werden abgebrochen und auf einer Länge von jeweils 210 Meter mit einer Systemhöhe von 76 Zentimeter über Schienenoberkante neu aufgebaut. Die vorhandenen Bahnsteigzugänge werden ebenfalls erneuert. Zudem wird für eine barrierefreie Erschließung der Verkehrsstation je Bahnsteig ein Aufzug errichtet.
- Für die Entwässerung der Bahnsteige werden neue Leitungen und Gleisquerungen errichtet. Die Entwässerung erfolgt in das Leitungsnetz der Gemeinde Laudenbach.
- Der Umfang der Maßnahmen umfasst ebenso die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen. Die vorhandenen Anlagen der Telekommunikation werden an den neuen Bahnsteig angepasst.
- In der Folge sind auch eine Reihe von nicht bahneigenen Leitungen zu sichern bzw. zu verlegen.
- Da es sich bei dieser Maßnahme um eine Um- und Ausbaumaßnahme eines bestehenden Haltepunktes handelt und die Größe der künftig versiegelten Flächen im Wesentlichen unverändert bleibt, ergeben sich keine nachteiligen Veränderungen für Tiere, Pflanzen, Luft, Klima und Landschaft. Bei dem geplanten Vorhaben besteht kein landschaftspflegerischer Kompensationsbedarf. Zur Sicherstellung der Umwelt- und Naturschutzbelange soll unabhängig davon eine ökologische Bauüberwachung eingesetzt werden.
In Abstimmung mit dem Vorhabenträger und der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg sollen in einem weiteren Schritt die Anhörungsverfahren für folgende Teilprojekte eingeleitet werden:
- Änderung Bahnhof Heddesheim/Hirschberg,
- Änderung Bahnhof Schwetzingen,
- Änderung Bahnhof Ladenburg.
Hintergrund:
Im Rahmen eines Kooperationsvertrages haben sich Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) und die Deutsche Bahn AG (DB AG) auf den Ausbau der S-Bahn Rhein-Neckar verständigt.
Mit Umsetzung der zweiten Ausbaustufe der S-Bahn Rhein-Neckar sollen alle Strecken und Linien mit Fahrzeugen befahren werden können, die eine Einstiegshöhe von 76 Zentimetern und eine Länge von 210 Metern haben. Die Maßnahmen umfassen zudem die Modernisierung (einschließlich barrierefreiem Ausbau) von insgesamt 87 Bahnhöfen, wobei in Baden-Württemberg 58 Stationen neu- oder umgebaut und einzelne Strecken elektrifiziert werden sollen.
In Baden-Württemberg wurden bereits 27 Vorhaben realisiert (zum Beispiel Elsenz- und Schwarzbachtalbahn, Strecke Bruchsal – Germersheim, Haltepunkt MA ARENA/Maimarkt). 31 Vorhaben befinden sich im Planungsstatus.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte Anfang dieses Jahres Kenntnis davon erhalten, dass für nahezu alle Standorte Planfeststellungsverfahren durchzuführen sind und geht – Stand 14. August – von insgesamt 24 Planfeststellungs-/Anhörungsverfahren im Regierungsbezirk Karlsruhe aus.
Das Land Baden-Württemberg hat aufgrund der Vielzahl der zu bearbeitenden Verfahren kurzfristig zusätzliche Personalstellen geschaffen. Die Verfahren werden in kürzest möglicher Zeit von einer leistungsfähigen Projektgruppe abgearbeitet.
Zuständigkeit Planfeststellungsverfahren für Bahnanlagen des Bundes
Ein Planfeststellungsverfahren für Bahnanlagen wird vom Eisenbahn-Bundesamt durchgeführt. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist in diesem Fall also zuständige Planfeststellungsbehörde.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe führt für die Planfeststellungsverfahren im Regierungsbezirk das Anhörungsverfahren durch, ist also zuständig und verantwortlich für die Durchführung der Offenlage und der Erörterung im Rahmen des Verfahrens. Im Anschluss übersendet es dem EBA eine Stellungnahme, den sogenannten Anhörungsbericht.
Diese Zuständigkeit folgt aus dem Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz (BEVVG), der Eisenbahnzuständigkeitsverordnung (EZuVO) des Landes und dem Landesverwaltungsgesetz (LVG).“