Frankenthal, 14. August 2017. (red/as) Ein weiterer Verhandlungstag um den Babymord in Frankenthal ging heute ohne greifbares Ende aus. Alle Beweisanträge der Verteidigung wurden vom Gericht abgelehnt. Doch diesen Beschluss möchte der Verteidiger noch einmal genau prüfen, bevor die Verhandlung fortgesetzt werden kann.
Von Annika Schaffner
Ein zwei Monate altes Baby wird vom eigenem Vater und Angeklagten David L. Ende Mai 2016 einfach vom Balkon geworfen. Die Mutter, eine weitere Tochter und einen Freund hatte er mit einem Messer angegriffen und verletzt – so die Tatvorwürfe. Er stand unter Drogen; die Beziehung ist alles andere als gut verlaufen. Mehr als ein Jahr nach der Tat läuft der Prozess immer noch – auch weil die Verteidigung immer wieder neue Anträge stellt.
Nachdem die Verteidigung Ende April diesen Jahres den Psychiater der Nebenklägerin und Mutter Yesmira S. als befangen abweisen wollte, hat sich die Verhandlung seitdem hingezogen. Das Gericht hatte diesen Antrag abgelehnt.
Am heutigen Prozesstag konnte die Staatsanwaltschaft sowie der Anwalt von Yesmira S. eine Stellungnahme gegen die verschiedenen Beweisanträge der Verteidigung verlesen. Der Verteidiger Alexander Klein hatte diese am 21. Juli gestellt.
Staatsanwaltschaft hält alle Beweisanträge für bedeutunglos
Die Oberstaatsanwältin warf dem Verteidiger zunächst vor, dass die Anträge schon viel früher hätten gestellt werden können und unterstellte ihm deshalb eine Prozessverschleppung. Sie gab dem Gericht die Empfehlung, alle Beweisanträge wegen Bedeutungslosigkeit abzulehnen.
Die Verteidigung wollte den Leiter der KiTa, in der die Kinder des Angeklagten David L. gingen, als Zeugen vernehmen. Er sollte beweisen, dass David L. seine Kinder oft besucht hat und immer liebevoll war. “Weil er sie in der KiTa sehen wollte, schließt ja nicht aus, dass sie ihn andere Male geärgert haben.”, begründet die Oberstaatsanwältin die Bedeutungslosigkeit dieses Antrags.
Auch die Ladung eines Zeugen, der über die Beschaffung des Kokains, das der Angeklagte zum Tatzeitpunkt genommen hatte, lehnt sie ab: Das toxikologische Gutachten kann nachweisen, dass David L. während der Tat auf Drogen war, wann, wo oder mit wem er das Kokain besorgt hat, sei irrelevant.
Des Weiteren empfahl die Staatsanwaltschaft alle Anträge abzulehnen, die die Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin und Mutter Yesmira S. beurteilen sollen. Unter anderem wollte die Verteidigung einen Polizeibeamten laden, der zu einem alten Verfahren um Yesmira S. aussagen sollte. Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Mutter sei laut Oberstaatsanwältin jedoch nicht erforderlich, da sie schon ausreichend vernommen wurde und die Tat selbst sowieso nicht bezeugen kann.
Der Anwalt von Yesmira S. schloss sich der Staatsanwaltschaft an und betonte ebenfalls, dass es bei den Anträgen tatsächlich um eine Verschleppung des Prozesses handle und um Ablenkung. Er fügte hinzu, dass die Glaubwürdigkeit seiner Mandantin nicht on Bedeutung sei, denn:
Eine schlechte oder böse Ehefrau ist kein Grund, sein Kind vom Balkon zu werfen.
Verteidigung des Verteidigers
Der Verteidiger fühlte sich von den Unterstellungen angegriffen und ergriff noch einmal das Wort: Er verlangt von der Oberstaatsanwältin Sachlichkeit, denn er wäre auch immer sachlich geblieben. Diese konnte darüber nur mit dem Kopf schütteln. Er erklärte außerdem, dass es nicht die Schuld der Verteidigung sei, dass die Beweisanträge erst so spät eingingen. Der Befangenheitsantrag auf den Psychiater und dessen Erklärung habe so lange gedauert. Außerdem hätte sein Mandant keinerlei Interesse an einer Verschleppung des Prozesses.
Die Fakten stimmen nicht, die hier suggeriert werden!
Verteidiger Klein ging noch einmal jeden Beweisantrag durch. Die Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin sei sehr wohl von Bedeutung, da sie eine zentrale Zeugin für die Motivation des Angeklagten sei und zuvor “unsägliche Behauptungen” über ihn gemacht hätte. Zudem trage sie Schuld, dass sich David L. mehrmals versucht habe, das Leben zu nehmen.
Das Gericht hat sich beraten und gab der Staatsanwaltschaft recht: Alle Beweisanträge wurden abgelehnt. Die Vorsitzende Richterin Marx erklärte zu jedem Antrag, dass die bereits vorliegenden Aussagen als wahr geltend gemacht werden können und deshalb keine weitere Zeugenladung mehr nötig sei.
Verhandlung zieht sich weiter hin
Der Verteidiger kündigte daraufhin an, die Begründungen des Gerichts für die Ablehnungen zu prüfen. Vor allem, dass Vernehmungsschriften als Beweis gesehen werden, anstatt einen Zeugen zu laden, findet er “interessant”. Dies wird vom Gericht kommentarlos zur Kenntnis genommen.
Damit wird das Verfahren ein weiteres Mal unterbrochen und am 13. September fortgesetzt. Auch Beweisanträge kann die Verteidigung noch stellen. Der Verteidiger versprach diese rechtzeitig einzureichen, falls es noch Bedarf gäbe.