Birkenau/Weinheim/Rhein-Neckar/Darmstadt, 13. November 2013. (red) Das Landgericht Darmstadt hat zwei 31 und 22 Jahre alte Weinheimer wegen Mordes an einem 56-jährigen Mannheimer zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Schütze hatte dem Opfer bei einer Fahrt durch den Saukopftunnel sieben Mal in den Rücken geschossen (wir berichteten).
Die wegen Mordes verurteilten Männer waren Ende April zusammen mit dem Opfer durch den 2,7 Kilometer langen Saukopftunnel von Weinheim nach Birkenau gefahren. Im Tunnel feuerte der 31-Jährige insgesamt sieben Schüsse von hinten durch den Beifahrersitz ab, auf dem das Opfer saß.
Das Gericht unter Vorsitz des Richter Volker Wagner stellte die besondere Schwere der Schuld beim 31-jährigen Schützen fest. Er sprach von einer „heimtückischen Tat, die mit Eiseskälte durchgeführt wurde“. Durch die besondere Schwere der Schuld ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.
Die Mörder hatten ein Kaufinteresse für ein Auto vorgetäuscht und das Opfer in einen Hinterhalt gelockt. Als Motiv stellte das Gericht Schulden in Höhe von 30.-40.000 Euro fest, die der 31-jährige beim Opfer hatte. Der 22-jährige bestritt, von der Tatabsicht Kenntnis gehabt zu haben. Diese Behauptung sei „fern der Lebensrealität“, sagte Richter Wagner.
Die Anwälte der Verurteilten wollen eine Revision prüfen.