Mannheim/Köln/Pulheim, 13. Juni 2025. (red/pro) – Mit Beschluss vom 12. Juni 2025 hat das Oberlandesgericht Köln die Berufung des Influencers Markus Wipperfürth (Pulheim) gegen ein Urteil des Landgerichts Köln zurückgewiesen. Die Entscheidung erging einstimmig; das Gericht sah keine Aussicht auf Erfolg für das Rechtsmittel (§ 522 Abs. 2 ZPO). Bereits im Oktober 2024 war eine einstweilige Verfügung erlassen worden, die das Landgericht Köln im November per Urteil bestätigt hatte. Gegen diese Entscheidung ging Wipperfürth in Berufung – erfolglos.
Gegenstand des Verfahrens war die Veröffentlichung mehrerer Äußerungen über den Kläger in einer Facebook-Gruppe, die seit Mai 2022 besteht und deren Zweck nach Einschätzung des Klägers und der vorgelegten Beweismittel ausschließlich darin bestehen soll, den Journalisten Hardy Prothmann öffentlich herabzuwürdigen. Wipperfürth hatte dort im August und September 2024 mehrfach gepostet und steht nachweislich seit Sommer 2022 in Kontakt mit dem Betreiber der Gruppe, der im Verfahren ebenfalls eine eidesstattliche Versicherung vorlegte.
Das OLG Köln bekräftigt in seinem Beschluss, dass selbst wahre Tatsachenbehauptungen unzulässig sein können, wenn sie in einer Weise verbreitet werden, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. Dabei ging es ausdrücklich nicht um die Frage, ob die behaupteten Tatsachen zutreffend sind. Die angegriffenen Aussagen seien nicht von einem überwiegenden öffentlichen Interesse gedeckt, sondern zielten erkennbar auf eine Herabwürdigung des Klägers ab.
Wipperfürth organisierte acht Eidesstattliche Versicherungen – gegen die nun geklagt wird
Zur Untermauerung seiner Darstellung hatte Wipperfürth insgesamt acht eidesstattliche Versicherungen Dritter vorgelegt. Der Kläger geht juristisch gegen sämtliche Verfasserinnen und Verfasser vor – es sind mehrere Klagen anhängig, weitere in Vorbereitung. In einem parallelen Verfahren wurde bereits eine weitere rechtswidrige Aussage untersagt, zwei weitere Termine vor Gericht sind für Juli 2025 angesetzt. In einzelnen Fällen wurden zudem Strafanzeigen wegen falscher eidesstattlicher Versicherungen, unwahrer Tatsachenbehauptungen und weiteren Persönlichkeits- und Urheberrechtsverletzungen gestellt.
Das Gericht stellte klar, dass sich die beanstandeten Äußerungen auf das Privatleben des Klägers beziehen und für eine sachbezogene Auseinandersetzung mit seiner Tätigkeit als Journalist nicht erforderlich waren. Die Art der Darstellung entfalte eine persönlichkeitsrechtsverletzende Wirkung, die nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Markus Wipperfürth 2021 in Ahrweiler im Interview mit Hardy Prothmann – der Influencer suchte die Nähe zum Journalisten Hardy Prothmann, um seine Sicht der Dinge zu verbreiten. Als Prothmann kritisch über Wipperfürth berichtete, brach der Kontakt ab. Danach folgte üble Nachrede und nun verlor Wipperfürth drei Mal vor Gericht wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Damit ist es nicht zu Ende – es wird ein Hauptsacheverfahren folgen.
Der Beschluss unterstreicht die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, wonach die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG dort ihre Grenze findet, wo sie in der Abwägung unverhältnismäßig in das Persönlichkeitsrecht eingreift – insbesondere, wenn es um die soziale Achtung oder die Intimsphäre einer Person geht und kein berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit vorliegt. Keine der zahlreichen Begründungen des Prozessbevollmächtigten Thomas Riedel fand beim Senat Gehör.
Wipperfürth hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Hintergrund und Einordnung
Die Auseinandersetzung begann im August 2024 mit einer Abmahnung und der anschließenden einstweiligen Verfügung. Nach knapp acht Monaten ist das Verfahren nun mit der Zurückweisung der Berufung abgeschlossen. Inzwischen sind drei weitere Klagen von Hardy Prothmann wegen ehrverletzender Äußerungen anhängig, mindestens vier weitere Verfahren befinden sich in Vorbereitung. Abmahnungen wurden bereits ausgesprochen und zugestellt.
Trotz der juristischen Erfolge bleibt der Schaden beträchtlich – finanziell, da die Gegenseite lediglich die gesetzlichen Gebühren erstatten muss, nicht jedoch die tatsächlichen Kosten qualifizierter anwaltlicher Vertretung, in diesem Fall durch die Kanzlei WBS.legal. Auch zeitlich und emotional ist die Belastung erheblich, da die streitgegenständlichen Äußerungen das Ziel verfolgten, das Ansehen des Klägers im privaten wie beruflichen Bereich massiv zu beeinträchtigen.
Wipperfürth begründete seine Aussagen mit einem angeblichen „Glaubwürdigkeitsinteresse“ gegenüber dem Kläger. Tatsächlich steht nunmehr seine eigene Glaubwürdigkeit zur Disposition. So beschreibt er in seinen Publikationen unter anderem die angebliche Bergung von Kinderleichen im Ahrtal – ein Ereignis, das nach übereinstimmenden Angaben von Polizei, Staatsanwaltschaft und dem Opferbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz nie stattgefunden hat. Diese nachweislich unzutreffende Darstellung wurde von Wipperfürth bis heute nicht revidiert; das Buch wird weiter vertrieben.
Zwei Kanzleien fallen auf – Riedel und Mutschke
Auch andere kritische Medienberichte über sein Wirken nach der Flutkatastrophe griff Wipperfürth an – bislang ohne Erfolg. So verlor er ein Verfahren gegen das Nachrichtenportal T-Online vollständig vor dem OLG Frankfurt.
Beobachter gehen von einer Gesamtsumme deutlich über 200.000 Euro aus, die Wipperfürth für verlorene Verfahren aufgebracht haben dürfte. Für ihn scheint das keine Hürde zu sein – möglicherweise verfolgt er die Strategie, durch zahlreiche Prozesse die Gegenseite finanziell und organisatorisch zu zermürben. Bemerkenswert ist, dass in allen der von Hardy Prothmann angestrengten Verfahren Kanzleien als Prozessbevollmächtigte auftreten, zu denen ein enger inhaltlicher Bezug zu Wipperfürth erkennbar ist: Rechtsanwalt Thomas Riedel (Bonn/Leipzig), der Wipperfürth im Kölner Verfahren sowie zwei weitere Verfasser eidesstattlicher Versicherungen vertritt, und die Kanzlei Mutschke (Düsseldorf/Bielefeld), die eine weitere Person vertritt, gegen die der Kläger nach fruchtloser Abmahnung Klage erhoben hat. Zudem führt Mutschke (bekannt als Anwältin auf RTL) ein weiteres Verfahren gegen Prothmann im Auftrag von Wipperfürth wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung vor dem Landgericht Köln (selbstverständlich werden wir auch dazu berichten). Beide Kanzleien treten auch in anderen Verfahren als Bevollmächtige von Wipperfürth an, wo es jeweils auch um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten geht.
Damit verdichtet sich das Bild einer gezielten, koordinierten Kampagne, bei der Wipperfürth unter Beteiligung weiterer Personen sowie im Umfeld einer sogenannten „Prangergruppe“ darauf hinarbeitet, das berufliche und private Ansehen des Journalisten Hardy Prothmann und anderer „Gegner“ massiv zu beeinträchtigen.
Wipperfürth selbst hat sich – soweit dem RNB bekannt – zu keinem der bislang verlorenen Verfahren öffentlich geäußert. Zwar kündigte er auf Facebook mehrfach „juristische Schritte“ an, verschwieg jedoch die zahlreichen gerichtlichen Niederlagen.
Da Wipperfürth bislang weder eine strafbewehrte Unterlassungserklärung noch eine Abschlusserklärung abgegeben hat, muss Hardy Prothmann das Verfahren nun im Hauptsacheverfahren fortführen. Die Auseinandersetzung ist damit nicht beendet.
Persönliche Einschätzung von Hardy Prothmann: „Wipperfürth ist skrupellos“

Hardy Prothmann ist Redaktionsleiter von Rheinneckarblog.de und arbeitet seit 1990 als freier Journalist. Foto: Klaus Hecke
„Herr Wipperfürth betreibt nachweislich die systematische Herabsetzung meiner Person durch eigene unzutreffende Tatsachenbehauptungen und solche Dritter. Er verbreitet in seinen Büchern erfundene Geschichten über Kinderleichen, spricht von angeblichen Kampagnen gegen sich, instrumentalisiert anonyme Prangergruppen und Dritte, und verletzt Persönlichkeitsrechte mit einer bemerkenswerten Skrupellosigkeit. Seriöse journalistische Arbeit ist ihm erkennbar fremd – er ersetzt Belege durch Hörensagen, greift in seinen „Lives“ andere an und bleibt dort unwidersprochen. Der Influencer nutzt seine völlig unkritischen Follower als Echoraum, um seine Angriffe zu verbreiten. Vor Gericht jedoch gelten andere Regeln: Recht und Gesetz. Ich danke der Kanzlei WBS.legal für die exzellente rechtliche Vertretung, dem LG Köln für das klare Urteil und dem OLG Köln für die konsequente Zurückweisung der Berufung. Leider ist die Sache noch nicht abgeschlossen – nun geht es in die Hauptsache.“