Mannheim, 13. Juli 2016. (red/pm) Das Haus des Jugendrechts Mannheim arbeitet mit der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) und dem Internationalen Bund (IB) zusammen: In einem neuen Kurs bringen sie gemeinsam „Schwarzfahrern“ näher, welche Folgen das sogenannte „Leistungserschleichen“ für sie persönlich haben kann und welche Schäden dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) dadurch entstehen. Auch Alternativen zum sogenannten „Schwarzfahren“ werden im Kurs erarbeitet.
Information der Stadt Mannheim:
„Eine neue Zusammenarbeit ist zwischen den Partnern im Mannheimer Haus des Jugendrechts, der Stadt Mannheim, dem Polizeipräsidium und der Staatsanwaltschaft, mit der rnv und dem IB entstanden.
Wenn in Mannheim Jugendliche beim „Schwarzfahren“ in öffentlichen Verkehrsmitteln ertappt werden, verfügt die Staatsanwaltschaft im Haus des Jugendrechts die Teilnahme an dem neuen „Leistungserschleicherkurs“. rnv, IB und Haus des Jugendrechts haben den eintägigen Kurs gemeinsam konzipiert. Aktuell wurde das Kursangebot für Leistungserschleicher im Alter von 14 bis 20 Jahren zum zweiten Mal in den Räumlichkeiten des IB durchgeführt.
Zunächst wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die rnv samt Tarifbestimmungen nähergebracht und sie erhalten Hinweise zum Erwerb von verbilligten Fahrkarten. Der Dokumentarfilm „Prüfer am Limit“, der Mannheimer Fahrscheinkontrolleure in ihrem Berufsalltag zeigt, ermöglicht den Jugendlichen einen Perspektivenwechsel und macht die – wirtschaftliche – Notwendigkeit regelmäßiger Kontrollen deutlich.
Alternativen zum „Schwarzfahren“
Anschließend erfahren die Teilnehmenden, welche rechtlichen Konsequenzen eine weitere „Leistungserschleichung“ für sie hätte. Sie erschließen Alternativen zum „Schwarzfahren“ – wie etwa individuelle Unterstützungen durch das JobCenter – und werden über Unterstützungsangebote bei Schulden informiert.
Ziel des Kurses ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern umfangreiches Wissen über den Straftatbestand des „Erschleichens von Leistungen“, über dessen Auswirkung auf die Gemeinschaft, auf das Verkehrsunternehmen und nicht zuletzt auch auf sie selbst zu vermitteln.
Eine Teilnehmerin des ersten Kurses berichtet: „Bei mir war das Geld in der Ausbildung knapp, da bin ich einfach ohne Fahrkarte in die Straßenbahn gestiegen. Durch den Kurs ist mir erst bewusst geworden, welcher Schaden durch Schwarzfahren entsteht.“ Die junge Frau ist sicher: „Die Tipps und Hilfsangebote, die wir im Kurs bekommen haben, haben mir sehr geholfen.“
Hintergrund
Das Haus des Jugendrechts hat seine Arbeit im Januar 2015 aufgenommen. Es ist für Straftaten von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden im Stadtgebiet Mannheim zuständig. Hier arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe im Strafverfahren behördenübergreifend unter einem Dach.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.hdjr-ma.de.“