Mannheim/Rhein-Neckar, 14. Januar 2015. (red) Der Mannheimer Morgen Großdruckerei und Verlag GmbH verlangt von uns die strafbewehrte Unterlassung diverser Aussagen und droht uns zudem eine Urheberrechtsklage an. Wir antworten gewohnt transparent – auf dass sich die Öffentlichkeit eine Meinung bilden kann. Insbesondere wegen des hochpolitischen Themas „Buga 23“. Bemerkenswert ist, dass wir gerade eine Serie über Meinungs- und Pressefreiheit gestartet haben und als eine Bedrohung das „Abmahnwesen“ thematisieren – und prompt folgen zwei Abmahnungen. Durch ein Medienunternehmen.
Von Hardy Prothmann
Ich bin der verantwortliche Redakteur für alle Inhalte von Rheinneckarblog.de. Hinter mir steht kein großer Verlag, ich bin persönlich haftbar.
Das wissen auch die verantwortlichen Personen beim Mannheimer Morgen. Ich veröffentliche einen offenen Brief als Antwort auf die Abmahnungen.
Offene Gegenrede
Sehr geehrter Herr Dr. Jansen (Geschäftsführer), sehr geehrter Herr Fuchslocher (Justiziar),
ich verteidige mich öffentlich gegen Sie, obwohl nur Sie im Krieg gegen mich sind, mir geht es nur um guten Journalismus.
Sie haben uns heute gleich zwei Abmahnungen mit dem Betreff „Abmahnung I“ und „Abmahnung II“ per email (vorab) zugesendet. Darin behaupten Sie, „Kenntnis erlangt zu haben“, über einen Artikel vom 14. Dezember 2014 unter dem Titel: „Der gesteuerte XXX am Leser„. (Anm. das ursprüngliche Wort wurde durch XXX ersetzt).
Wir sind erstaunt, dass Sie erst fast einen Monat später „Kenntnis erlangt haben“, zu einem Thema, das die Debatte der Stadtgesellschaft treibt wie kein zweites und zu dem wir die publizistische „Leistung“ der Zeitung Mannheimer Morgen kritisch untersucht haben.
Sie schreiben, dass der Artikel:
nicht zutreffend ist und die Grenzen des Zumutbaren bei weitem überschreitet. Wir sind keineswegs bereit, Ansehen und Ruf unserer Tageszeitung Mannheimer Morgen derart gefährden zu lassen und machen Ihnen gegenüber deshalb umfassende Unterlassungsansprüche geltend.
Nun, das ist Ihr gutes Recht. Jeder kann in Deutschland jeden zu allem Möglichen verklagen. Der Klagewut sind eigentlich nur finanzielle Grenzen gesetzt. Und Ihre Kriegskasse ist definitiv unschlagbar besser gefüllt, als meine. Ich habe nämlich keine.
Das soll verboten werden
Sie führen folgende Sätze im betreffenden Artikel auf, die wir bei Strafe unterlassen sollen:
a) „Der gesteuerte XXX am Leser“
b) „Die regionale Monopolzeitung Mannheimer Morgen informiert ihre Leser/innen nicht- sie XXX sie.“
c) „Doch wer weiß schon, welcher Leserbrief nicht gebracht wird?“
d) (diesen Satz haben wir nach Rücksprache mit unseren Anwälten entfernt, Anm. d. Red.)
e) „Und nach welchen Kriterien werden Leserbriefe „gekürzt“, was sich die Redaktion vorbehält?“
f) „Dass sich die Zeitungsredaktion auch nicht scheut eine „öffentliche Hinrichtung“ vorzunehmen, musste der BUGA-Befürworter Professor Hans-Peter Schwöbel (SPD) erleben.“
In Ihrem Schreiben behaupten Sie:
Im vorliegenden Fall behaupten Sie jedoch Tatsachen, die nicht der Wahrheit entsprechen und verletzen damit unser Ansehen und unseren Ruf. Darüber hinaus sprechen Sie uns mit Ihren unwahren Tatsachenbehauptungen das höchste Gut einer jeden Tageszeitung ab – die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit. Eine solche Herabsetzung werden wir nicht dulden.
Sie begründen Ihre Abmahnung mit keinem einzigen Argument – also was an den Aussagen a)-f) falsch oder eine „unwahre Tatsachenbehauptung“ sein soll. Außer, dass Sie den Anspruch hätten:
die Leserinnen und Leser ausgewogen über das Thema Bundesgartenschau 2023 zu informieren, damit sich diese selbst eine Meinung bilden können. Dabei sind wir selbstverständlich frei von jeder Parteiideologie. Gerade deshalb hinterfragen wir auch einzelne Sachverhalte kritisch und setzen uns damit auseinander, ohne dabei pauschal Partei zu ergreifen.
Seltsame Wahrnehmung
Das halte ich für eine „Tatsachenbehauptung“, die ich erheblich in Zweifel ziehe. Weil ich aber nicht einfach irgendwas behaupte, hat sich mein kleines Redaktionsteam die Mühe gemacht und mit ingesamt 50 Personalstunden die veröffentlichten Leserbriefe eines ganzen Jahres in Ihrer Zeitung in Zahl und Inhalt ausgewertet und kategorisiert.
Sie schreiben:
Tatsächlich achten wir die publizistischen Grundsätze bei der Veröffentlichung von Leserbriefen. Wir sehen dies als festen Bestandteil einer wahrhaftigen Unterrichtung der Öffentlichkeit an. Dabei lassen wir Leserinnen und Leser aller inhaltlichen Ausrichtungen zu Wort kommen.
Ihre Aussage ist grundsätzlich zutreffend. Es wurden sowohl positive wie negative „Lesermeinungen“ veröffentlicht. Aufgrund unserer Recherche stellte sich aber heraus, dass die Veröffentlichung „ablehnender“ Leserbriefe deutlich mit einem gerundeten Faktor 6:1 überwiegt.
Da Sie wie ich wissen, dass es einen positiven Bürgerentscheid zur Buga 23 gegeben hat, also rund 68.000 Mannheimer Bürger/innen für die Ausführung gestimmt haben, wundern wir uns sehr, dass sie die Wiedergabe von „ablehnenden“ Leserbriefen im Verhältnis 6:1 als „wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit“ werten. Diese Einschätzung ist, mit Verlaub, atemberaubend abenteuerlich. Sie schreiben weiter:
Eine Ausnahme gilt für Leserbriefe diskriminierenden oder sonstigen strafbaren Inhalts.
Das ist ebenfalls zutreffend. Soweit wir erkennen können, wurde niemand wegen seiner Religion oder seiner Abstimmung diskriminiert. Und „strafbare“ Inhalte? Naja, wir sind sicher, dass gewisse Personen mit Erfolg juristisch gegen unhaltbare Äußerungen in den Leserbriefen hätten vorgehen können. Die Frage ist, ob man sich auf dieses Niveau, dass Sie in Ihrer Zeitung als „Meinung“ verbreiten, einlassen möchte. Also auf das Niveau, das Sie jetzt wählen.
Leserbriefe sind genauso „manipulativ“ wie Artikel
Sie schreiben weiter:
Auf die Übermittlung und Anzahl der Leserbriefe zu dem Thema Bundesgartenschau haben wir zu keinem Zeitpunkt Einfluss.
Das behaupten Sie. Ich habe an keiner Stelle das Gegenteil behauptet. Ganz sicher gehe ich davon aus, dass nicht jeder Leserbrief von Ihrer Redaktion veröffentlicht wird. Und ganz sicher entscheidet die Redaktion, „wann es mal gut ist“ – die Vielzahl inhaltlich ähnlicher „Leserbriefe“ könnte darauf schließen lassen, dass man redaktionell sehr wohl Einfluss auf die öffentliche Meinung bewusst und vorsätzlich nehmen wollte.
Niemand weiß, was nicht veröffentlicht worden ist – das gilt für meine Redaktion übrigens ebenso. Und ich kann Ihnen versichern, dass ich Leser/innen, die sich zu unserer Berichterstattung mündlich äußern, ob lobend oder ablehnend, gerne auffordere: „Schreiben Sie doch einen Kommentar.“ Zu Kommentaren und deren Freigabe haben wir übrigens klare Regeln.
Weil mir die Meinung der Menschen wichtig ist und ich es wichtig finde, dass andere davon erfahren. Auch das gehört zu meinem Selbstverständnis von „Meinungsbildung“. Journalisten informieren, Menschen tauschen sich aus.
Sie schreiben weiter:
Im Übrigen geben Leserbriefe nicht die Meinung der Redaktion wieder, ganz abzusehen davon, dass jeglicher Anhaltspunkt hinsichtlich einer Manipulation fehlt. Dies wird insbesondere auch nicht dadurch relativiert, dass Sie die unwahren Tatsachenbehauptungen c) bis e) in einer Frageform wiedergeben.
Da stimme ich Ihnen nicht zu. Jede Information ist eine Manipulation. Ich weiß nicht, ob Sie sich mit wissenschaftlichen Untersuchungen je auseinandergesetzt haben, aber Niklas Luhmann zitiere ich gerne dazu: „Kommunikation ist ein Prozess, der auf Selektionen selektiv reagiert, also Selektivität verstärkt.“ (Klingt kompliziert, ist aber eigentlich einfach.)
Manipulation ist tägliches journalistisches Geschäft: Ja, Journalisten „manipulieren“. Wir nehmen Informationen in die Hand – frei übersetzt. Wir formen sie und wir setzen Sie frei.
Leidenschaftlicher Widerspruch
Und ich widerspreche Ihnen leidenschaftlich in Bezug auf die Arbeit meines Teams: Selbstverständlich haben wir eine massive versuchte Beeinflussung der Öffentlichkeit durch die Veröffentlichung von tendenziösen Leserbriefen im Mannheimer Morgen sowohl quantitativ als auch qualitativ belegt.
Eine zwar nur knappe Mehrheit der Mannheimer Wähler/innen hat für die Buga 23 gestimmt – folgt man der Auswahl und Veröffentlichung von Leserbriefen in Ihrem Medium, hätte der Bürgerentscheid gnadenlos für die Gegner der Buga 23 ausgehen müssen!
Sie schreiben weiter:
Mit den genannten Behauptungen verfolgen Sie zudem eine einseitig verzerrende tendenziöse Darstellung, in der Absicht, erkennbar ein unrichtiges Bild über den Mannheimer Morgen entstehen zu lassen. Im vorliegenden Fall schießen Sie weit über das rechtlich zulässige und vertretbare Maß hinaus. Sie verfehlen dabei den Ton und überschreiten damit die Grenzen des Zumutbaren. Sie greifen mit dieser pflichtwidrigen Art der unsachlichen Herabsetzung auch in den geschützten Bereich des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes ein.
Sehr geehrter Herr Dr. Jansen, sehr geehrter Herr Fuchslocher.
Soll ich Sie jetzt abmahnen? Ich spare mir das: Es gibt keine einseitig „verzerrende, tendenziöse Darstellung“ von Tatsachen in einer „erkennbaren Absicht“. Zahl und Inhalt der bei Ihnen veröffentlichten Leserbriefe sind Tatsachen. Ganz im Gegenteil zeigt die gemeinsame Recherche unserer Redaktion auf, wie tendenziös die „Berichterstattung“ im Mannheimer Morgen ist. Ist Recherche und eine systematische Einordnung von Rechercheergebnissen aus Ihrer Sicht „über das rechtlich zulässige und vertretbare Maß hinausgehend“? Meinen Sie das tatsächlich ernst? Vertreten Sie ein journalistisches Unternehmen oder was anderes?
Was meinen Sie mit „Ton“? Gefällt es Ihnen nicht, dass wir „deutlich“ sind? Sie werfen mir eine „Herabsetzung“ vor? Andere Firmen zahlen viel Geld an Unternehmensberatungen dafür, dass diese Schwachstellen und Produktfehler finden, damit die Qualität gewahrt oder gesteigert wird. Sie scheinen daran nicht nur kein Interesse zu haben, sondern geradezu entschlossen, nicht zu erkennen, was Tatsachen sind.
Auf Teufel komm raus
Den restlichen Paragrafensermon erspare ich unseren Leser/innen, bis auf den Abschlusssatz:
Die Einreichung von strafrechtlichen Maßnahmen gegenüber den amtlichen Ermittlungsbehörden sowie die Geltendmachung weiterer Ansprüche aller Art, behalten wir uns ausdrücklich vor.
Was heißt das? Dass Sie gewillt sind, mich und meine Redaktion bis auf Teufel komm raus zu verklagen? So richtig nach allen Regeln der juristischen Kunst und Ihren finanziellen Möglichkeiten fertig zu machen?
Sehr geehrter Herr Dr. Jansen, sehr geehrter Herr Fuchslocher,
es gibt ein vernünftiges Verhalten und ein Presserecht. Vernünftig ist – so halte ich das – jemanden anzuschreiben und sein Begehr zu schildern, wenn man mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden ist. Wir mahnen niemals sofort kostenpflichtig ab, sondern stellen immer zuerst eine Forderung. Erst, wenn die nicht erfüllt wird, schalten wir Anwälte ein. Und dann fordern wir wieder. Erst, wenn das nicht erfüllt wird, gehen wir vor Gericht. Bislang sind wir noch nie gegen jemanden vor Gericht gegangen. Das ist mir/uns zu blöd.
Machen Sie doch einfach ne Gegendarstellung
Nach dem geltenden Presserecht haben Sie die kostenfreie Möglichkeit der Gegendarstellung. Die ist zwar an Bedingungen geknüpft, aber egal. Ich räume Ihnen diese Möglichkeit unumwunden ein und stelle keine Bedingungen. Sie können in beliebigem Umfang auf dem Rheinneckarblog.de eine Gegendarstellung veröffentlichen und Ihre Sicht der Dinge schildern. Dazu sind Sie oder Ihr Chefredakteur Dirk Lübke, der inhaltlich falsche Artikel und dazu passende Leserbriefe zu verantworten hat, herzlich gerne eingeladen.
Da Sie ja, wie Sie schreiben, sich gegen ein „unrichtiges Bild“ der Arbeit des Mannheimer Morgens in diesem Fall wenden, müssten Sie doch allergrößtes Interesse haben, das „richtige“ Bild an unsere Leser/innen zu übermitteln. Unsere Ihrer Meinung nach „falschen Behauptungen“ einfach zu verbieten – come on, sportlich geht anders. Das klingt eher nach Diktatur statt Competition. Haben Sie das nötig?
Schadensersatz für eine verbreitete Falschinformation?
In der „Abmahnung II“ verlangen Sie „Schadensersatz“, weil wir als Dokumentation einen Screenshot des Artikels Ihres Redakteurs Thorsten Langscheid „Gefahrstufe Rot auf Spinelli“ zum Beleg unserer Darstellung „genutzt“ haben.
Dieser Artikel enthält nachweislich (!) falsche Tatsachenbehauptungen. Darin wurde behauptet, dass die Stadt Mannheim Informationen unterschlage:
Sind die militärischen Altlasten auf dem Gelände der ehemaligen Spinelli-Kasernen gefährlicher als bisher angenommen? Aus einem im Rathaus seit November 2012 unter Verschluss gehaltenen Verdachtsflächenplan geht hervor, dass 14 der 21 erfassten Bodenverschmutzungen mit der Gefahrenstufe Rot („hohe Umweltrelevanz“) bewertet wurden. (…) Wie aus dem der Öffentlichkeit bisher vorenthaltenen Dokument hervorgeht, sind die Erkenntnisse über die Altlasten keineswegs neu. (…)
Die roten markierten Worte sind diffamierende, ehrverletzende „unwahre Tatsachenbehauptungen“ gegenüber Amtsträgern. Wollen Sie das leugnen? Wollen Sie leugnen, dass Ihr Verlag es versäumt hat, eine „Richtigstellung“ nach Erscheinens dieses Artikel an gleicher Stelle zu veröffentlichen? Wollen Sie leugnen, dass dieser Artikel bis heute mit seinen falschen Tatsachenbehauptungen online abrufbar ist?
Der Mannheimer Morgen hält diese Falschinformation der Öffentlichkeit nach wie vor online vor! Alle Leser/innen des Online-Angebots des Mannheimer Morgens werden also seit Erscheinen des Artikels am 17. September 2014 bis heute von Ihrer Zeitung bewusst und vorsätzlich getäuscht! Das ist XXX am Leser!
Sie haben nichts unternommen, um diese wahrheitswidrigen Falschbehauptungen kenntlich zu machen.
Sie betrügen Ihre Leser nachweislich weiter
Alle Leser/innen, die dem Anspruch der Wahrhaftigkeit der Informationen der Zeitung trauen wollen, müssen sich betrogen fühlen, wenn sie denn wüssten, dass diese Behauptungen falsch sind.
Dirk Lübke, seit Jahresbeginn neuer Chefredakteur des Mannheimer Morgens und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Falschinformation mit erheblichem Beschuldigungsgrad gegenüber der Stadtverwaltung Mannheim und dem Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz, hatte auf einer SPD-Veranstaltung Mitte Oktober vor Zeugen den Artikel „Gefahrstufe rot auf Spinelli“ im Originalton so bewertet:
Das war Scheiße. Wir müssen besser werden.
Dafür gibt es rund 20 Zeugen. Empört darauf angesprochen, wie es denn sein könne, dass eine Woche nach dieser Falschinformation eine ganze Seite mit Leserbriefen veröffentlicht wird, die sich auf diese Falschinformation beziehen, sagte Herr Lübke:
Wie gesagt, wenn Sie sich beschweren wollen, rufen Sie mich jederzeit an.
Sie, Herr Geschäftsführer Dr. Jansen und Sie, Herr Justiziar Fuchslocher, verlangen nun ernsthaft eine Unterlassung von mir und wollen sogar „Schadensersatzforderungen“ für die unberechtigte „Übernahme“ von „urheberrechtlich geschützten Informationen“?
Sie wollen also Geld von mir für die Dokumentation eines Artikels im MM, der Falschinformationen verbreitet hat und begründen das mit einer Verletzung Ihres Urheberrechts? Ist das wirklich Ihr Ernst? Sie fordern ein „Urheberrecht“ für Falschinformationen ein?
Einmalige Arroganz
Das ist tatsächlich ein starkes Stück Arroganz, das bundesweit einmalig sein dürfte.
Ich werde mich der juristischen Auseinandersetzung mit Ihnen, Herr Dr. Jansen und auch mit Ihnen, Herr Fuchslocher stellen.
Nicht, weil ich die finanziellen Mittel habe – da hoffe ich auf Spenden, weil ich meine Einnahmen lieber für anständige Honorare für meine Mitarbeiter verwende.
Wenn mich der von Ihnen aggressiv angestrengte Prozess finanziell überfordert, Herr Dr. Jansen, Herr Fuchslocher, dann haben Sie erfolgreich einen Mitbewerber im Markt der öffentlichen Meinungsbildung weggeklagt. Entspricht das Ihrer Auffassung der Aufgabe von Journalismus? Kritik wegzuklagen?
Sie sind nicht Charlie!
Sie vernichten damit eine Volontärsstelle, vier regelmäßige Einkommen von freien Mitarbeitern und meine Existenz als unbequemer, kritischer Journalist.
Ich mag Ihnen nicht vorschreiben, was ich Ihnen wünsche. Erfolg jedenfalls nicht.
Sie haben Gelegenheit, Ihre Gegendarstellung bis Freitag, den 16. Januar 2015, 15 Uhr an uns zu senden. Wir werden diese in vollem Umfang veröffentlichen – unabhängig vom Inhalt.
Wenn Sie dem nicht nachkommen, beauftragen wir unseren Rechtsbeistand und dann stellen Gerichte fest, was juristisch festzustellen ist.
Soviel ist heute schon klar: „Je suis Charlie“ in Ihrer Zeitung ist mit Ihren Abmahnungen vollständig konterkariert. Sie gehen ja aber auch nicht gegen Satire vor, sondern gegen die Meinungs- und Pressefreiheit.