Mannheim/Rhein-Neckar, 12. Januar 2015. (red/pm) Am 04. September 2014 wurde ein 20-Jähriger vor der H4-Polizeiwache in der Mannheimer Innenstadt erstochen. Auch sein 44-jähriger Vater wurde angegriffen, überlebte allerdings mit mehreren Verletzungen. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Mannheim Anklage gegen einen 22-Jährigen, dem Totschlag und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt werden. Der Beschuldigte äußerte sich bislang nicht zu diesen Vorwürfen.
Information der Staatsanwaltschaft Mannheim:
„Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen einen 22 Jahre alten Mann Anklage wegen Verdachts des Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung erhoben. Ihm wird zur Last gelegt, am späten Abend des 04. September vergangenen Jahres vor dem Polizeirevier Mannheim Innenstadt in H4 einen 20-Jährigen und dessen 44-jährigen Vater mit einem Messer angegriffen und mehrfach auf sie eingestochen zu haben.
Hintergrund waren nach dem Ergebnis der Ermittlungen Streitigkeiten um Lohnforderungen des Verdächtigen gegenüber dem 44-Jährigen und verbale Auseinandersetzungen. Das jüngere Opfer erlitt bereits durch den ersten Stich in den Oberkörper eine so schwere Verletzung, dass es trotz umgehender notärztlicher Versorgung noch am Ort des Geschehens verstarb.
Beschuldigter schweigt
Sein Vater trug mehrere Schnitt- und Stichverletzungen davon, die sich als nicht lebensgefährlich erwiesen. Der Angeschuldigte, der sich zu den Vorwürfen im Ermittlungsverfahren nicht geäußert hat, konnte kurz nach der Tat vorläufig festgenommen werden.
Er befindet sich in Untersuchungshaft. Hingegen blieb die Waffe unauffindbar. Die Ermittlungen richteten sich zunächst auch gegen drei den Angeschuldigten begleitende Landsleute. Diesbezüglich wurde das Verfahren jedoch mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt, da den Männern nicht zu widerlegen war, nur schlichtend eingegriffen zu haben.
Kein Fehlverhalten der Polizeibeamten
Ein Termin bei der zuständigen Schwurgerichtskammer des Landgerichts Mannheim ist noch nicht bekannt. Soweit in Teilen der Öffentlichkeit Vorwürfe gegen den diensthabenden Polizeibeamten laut wurden, haben die Ermittlungen keinerlei Fehlverhalten ergeben.
Vielmehr hat der allein in der Wache befindliche Beamte unverzüglich eingegriffen und die Beteiligten getrennt. Zu diesem Zeitpunkt war der später Verstorbene bereits tödlich verletzt. Anschließend alarmierte der Beamte polizeiliche Verstärkung und den Notarzt. Sodann verließ er das Polizeirevier erneut und leistete erste Hilfe.“