Rhein-Neckar, 12. Dezember 2012. (red/ld) Die EEG-Umlage vermiest die Weihnachtsstimmung. Zum Jahreswechsel steigt sie auf 5,28 Cent pro Kilowattstunnde. Damit bezahlen die Verbraucher ihren Anteil am Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Stromproduzenten geben diese Erhöhung gerne an ihre Kunden weiter, im Gegensatz zu den derzeitigen Preisentwicklungen am Strommarkt. Die bleiben ihnen aber auch treu. Trotz der Liberalisierung des Energiemarkts 1999 und vielen Konkurrenten am Strommarkt haben nur wenige Haushalte den Anbieter gewechselt. Dadurch lässt sich bares Geld sparen. Worauf man dabei achten muss, verrät Eckhart Benner von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Strom wird teurer, aber nur wenige wechseln ihren Anbieter. Foto: Wikipedia, MdE, CC-BY-SA 3.0
Interview Lydia Dartsch:
Die Strompreise steigen jedes Jahr. Jetzt haben 614 Stromanbieter angekündigt, ihre Preise erneut anzuheben. Gibt es einen Unterschied zwischen kleinen Anbietern oder großen Konzernen?
Eckhard Benner: Ein Unterschied ist nicht zu erkennen. Sowohl kleine als auch große Stromversorger erhöhen die Strompreise.
In den Medien wird berichtet, der Strompreis steige auf über 30 Cent pro Kilowattstunde. Ist das so?
Benner: Ob die Preise irgendwann auf 30 Cent pro Kilowattstunde steigen werden ist im Moment reine Spekulation. Mit solchen Zahlen sollen wohl eher die Verbraucher für weitere Preissteigerungen weichgekocht werden.
Benner: im Durchschnitt etwa zwischen 24 und 25 Cent pro Kilowattstunde. Ab 2013 liegt er etwa bei 26-27 Cent.
„Man kann der Preiserhöhung kaum entgehen.“
Kann man der Preiserhöhung mit einem Wechsel entgehen?
Benner: Richtig entgehen kann man ihr derzeit kaum. Mit dem Wechsel wird man zu einem Energieversorger wechseln, dessen Preiserhöhung noch nicht so hoch ausfällt, wie bei anderen.
Worauf sollte man beim Wechseln achten?
Benner: Man sollte keine Vorkasse leisten und keine Strompakete kaufen. Verträge mit Vorkasse bergen die Gefahr, dass bei einer Insolvenz des Stromversorgers der schon bezahlte Betrag verloren ist und man für den noch benötigten Strom ein zweites Mal bezahlen muss. Strompakete lohnen nur dann, wenn der Verbrauch exakt der gekauften Strommenge entspricht. Andernfalls zahlt man für nicht benötigten Strom oder muss noch benötigten Strom teuer zukaufen.
Wie lang sollte denn der neue Vertrag laufen?
Benner: Je kürzer die Vertragsbindung, umso flexibler ist der Stromkunde. Empfehlenswert sind Vertragslaufzeiten von nicht mehr als einem Jahr, damit man relativ schnell auf aktuelle Preisentwicklungen reagieren und eventuell zu einem neuen Anbieter oder in einen anderen Tarif wechseln kann. Die Kündigungsfrist sollte nicht mehr als einen Monat betragen.
Und was ist mit der Preisgarantie, die manche anbieten?
Benner: Die Preisgarantie sollte über die gesamte Laufzeit, ein Jahr, gelten. Nicht immer gewähren Stromanbieter eine Preisgarantie über die gesamte Laufzeit des Vertrages, auch wenn sie diese anpreisen.
Man sitzt nicht im Dunkeln
Wie funktioniert der Wechsel?
Benner: In der Regel dadurch, dass man den neuen Versorger mit dem Wechsel zum gewünschten Termin beauftragt. Dies geht auch per Postkarte. Dem neuen Versorger sind dabei Zählerstände und Zählernummer mitzuteilen. Grundsätzlich sind dabei Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten zu beachten . Bei Preiserhöhungen haben Verbraucher in der Regel ein Sonderkündigungsrecht zum Termin der Preiserhöhung. Stromkosten kann man aber oftmals schon senken, wenn man bei seinem derzeitigen Energieversorger in einen günstigeren Tarif wechselt – insbesondere wenn man noch einen so genannten Grundversorgungstarif besitzt.

Eckhard Benner ist Referent für Verbraucherpolitik in der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Foto: Verbraucherzentrale
Was könnte zu Problemen führen?
Benner: In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass nicht jeder Stromversorger die Kapazität hat, den Anbieterwechsel auch termingerecht auszuführen. Auch kommt es vor, dass der alte Versorger die zuviel gezahlten Abschlagsbeträge einbehält. Bei solchen Problemen kann man sich an die Verbraucherzentrale wenden.
Was passiert, wenn der neue Stromversorger den Wechsel nicht rechtzeitig ausführen kann? Sitzt man dann im Dunkeln?
Benner: Nein, man sitzt nicht im Dunkeln. Der Stromversorger vor Ort, meist das Stadtwerk, hat die gesetzliche Pflicht, die Stromversorgung zu gewährleisten – als so genannte Ersatzversorgung. Man zahlt aber dann einen höheren Strompreis.
Ökostrom ist nicht unbedingt öko.
Ist Ökostrom automatisch teurer als konventioneller?
Benner: Nein. Insbesondere Grundversorgungstarife können teurer sein als „Ökostrom-Tarife“
Sie scheinen da so skeptisch. Bekommt man denn tatsächlich Ökostrom, wenn man den beziehen möchte?
Benner: Es gibt keine gesetzliche Festlegung, was genau unter „Ökostrom“ zu verstehen ist. Daher werden die unterschiedlichsten Angebote als „Ökostrom“ verkauft. Dies kann soweit gehen, dass „Ökostrom“ nur auf dem Papier, auf den RECS-Zertifikaten, steht.
Wie kann man bei der Auswahl des neuen Anbieters erkennen, ob der Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen wurde? Worauf sollte man da achten?
Benner: Das ist für den Verbraucher sehr schwierig. Echter Umweltnutzen ensteht erst, wenn durch den „Ökotarif“ konventioneller Strom vom Markt verdrängt wird und erneuerbare Energien ausgebaut werden. Die Stiftung Warentest hat dazu in Testheft 2 aus diesem Jahr eine Untersuchung durchgeführt.
Stromfresser abschalten
Abgesehen von einem Wechsel: Wie kann man im Haushalt oder beim Kauf von Geräten Strom sparen? Wie erkennt man Stromfresser?
Benner: Standby ausschalten, eine alte Heizungspumpe durch eine neue effiziente ersetzen. Alte Elektrogeräte wie Kühlschank und Waschmaschine verbrauchenviel Strom, im Vergleich zu neuen Geräten der höchsten Effizienzklasse (A++). Die gibt bei neuen Geräten den Stromverbrauch an und müssen bei Haushaltsgeräten angegeben werden. Um Stromfresser im eigenen Haushalt zu kennen, ist es ratsam den Stromverbrauch einzelner Geräte zu messen.
Wie misst man den Stromverbrauch von Geräten im Haushalt?
Benner: Dazu kann man sich ein Strommessgerät ausleihen, etwa bei der Verbraucherzentrale oder einer regionalen Energieagentur. Diese Messgerät schließt man an das Elektorgerät an, dessen Verbrauch man erheben möchte.