Ladenburg/Edingen-Neckarhausen, 12. Mai 2015. (red/pro) Aktualisiert. Beim Ladenburger Bahnhof trat am Montagnachmittag ein ca. 45 Jahre alter Exhibitionist einer 20-Jährigen aus Edingen-Neckarhausen gegenüber. Die junge Frau stand am Bahnsteig Richtung Frankfurt, bemerkte den am gegenüberliegenden Bahnsteig onanierenden Mann und alarmierte die Polizei.
Von Hardy Prothmann
Es ist der 13. Fall in diesem Jahr im Bereich des Polizeipräsidiums Mannheim, dass sich ein Mann vor einer oder mehreren Frauen entblößt und teils auch onaniert. Zumindestens der 13. Fall, der angezeigt worden ist, denn ohne Anzeige verfolgt die Polizei in aller Regel Exhibitionisten nicht.
Exhibitionismus geht auf eine spezielle Neigung der Sexualpräferenz zurück. Exhibitionisten empfinden es als lustvoll, ihr Geschlechtsteil zu zeigen. Strafbar wird die exhibitionistische Handlung erst, wenn nicht nur gezeigt, sondern auch „Hand angelegt wird“, um sich selbst zu befriedigen. Nacktheit im öffentlichen Raum ist kein Straftatsbestand – höchstens eine Störung der öffentlichen Ordnung.
Und es kommt auf das Opfer an: Hat das Mitleid mit der zeigefreudigen Person oder macht sich sogar lustig, ist das „Opfer“ keins – es fühlt sich nicht belästigt, geschockt, erschreckt oder beschämt. Umgkehrt, wenn es zu einer erheblichen Beenträchtigung des Empfindens kommt, kann die Handlung strafbar werden.
Allerdings muss auch geklärt werden, ob der Exhibitionist – es sind meistens Männer – möglicherweise nicht schuldfähig ist, wenn er „krankhaft“ handelt. Im Falle einer Verfolgung der Tat droht eine Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Gefängnis. Sollte es die Möglichkeit einer erfolgsversprechenden Therapie bestehen, kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden – das regelt § 183 Abs. 1 Strafgesetzbuch. Rund 12-14 Prozent aller Verurteilungen wegen sexueller Straftatbestände gehen gegen Exhibitionisten
Pressesprecher Harald Klumpp sagte auf Nachfrage: „Die meisten bekommen wir zu fassen, weil es Wiederholungstäter sind.“ Exhibitionisten entgehen meist einer Bestrafung, wenn sie sich auf eine Therapie einlassen, insbesondere, wenn sie „Ersttäter“ sind. Die Polizei rechnet mit einer hohen Dunkelziffer – einerseits, weil die Opfer sich nicht als Opfer fühlen und mit einem „Spruch“ – „Och, ist der süß“ – wehren oder andererseits, weil die Opfer sich schämen Anzeige zu erstatten. Hier rät die Polizei, dies zu tun: Das Opfer muss sich nicht für die Tat eines anderen schämen, sondern kann anderen helfen, nicht ebenfalls in eine solche Situation zu geraten.
Entblößt sich ein Mann jedoch vor Kindern oder Jugendlichen und führt an sich sexuelle Handlungen aus, drohen bis zu fünf Jahre Haft und die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung steigt – denn sexueller Missbrauch von Kindern oder Schutzbefohlenen wird härter verfolgt.
Aktuell sucht die Polizei einen Mann, den das Opfer so beschrieben hat: Ca. 45 Jahre alt, 170 – 180 cm groß, Bauch, wenig Haare; bekleidet mit Bluejeans und grauem T-Shirt. Passanten, die eventuell auf die beschriebene Person gegen 14.30 Uhr aufmerksam wurden und Hinweise geben können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Ladenburg, Tel.: 06203/9305-0, zu melden.
Aktualisierung, 18:30 Uhr
Januar: Mannheim (in einer Straßenbahn), Mannheim Schlosspark, Februar: Schwetzingen (Alter Meßplatz), Mannheim Oststadt (Otto-Beck-Straße), März: Heidelberg (Liebermannstraße), April: Eppelheim (Kirchheimer Straße), Heidelberg (OEG, Haltestelle Ochsenkopf), Mannheim Oststadt (Karl-Reiß-Platz), Heidelberg (Tiergartenschwimmbad), Mannheim Lindenhof (Sternstraße), Mai: Neckargmünd (Banngartenstraße), Neulußheim (Feldweg Richtung Hockenheim), Ladenburg (Bahnhof). Bis März waren es also fünf Fälle, ab April bereits acht. Die größeren Städte sind mehr betroffen als kleinere Gemeinden.