Stuttgart/Rhein-Neckar, 12. Oktober 2020. (red) Auf rheinneckarblog.de, Ausgabe vom 02. Dezember 2016, ist im Beitrag „Lamparter akzeptiert Strafbefehl“ unter https://rheinneckarblog.de/02/lamparter-akzeptiert-strafbefehl/123055.html in Bezug auf die frühere Landespolitikerin der Grünen Kerstin Lamparter formuliert worden „Die frühere Geliebte des Landesministers [Landwirtschaftsminister Alexander Bonde] hatte öffentlich behauptet, am 12. Mai 2016 in einem Zimmer eines Stuttgarter Hotels vergewaltigt worden zu sein.“
Soweit hierdurch der falsche Eindruck entstanden sein sollte, dass Frau Lamparter in irgendeiner Form öffentlich kommuniziert hätte, der ehemalige Landesminister Alexander Bonde habe sie vergewaltigt, stellen wir hiermit richtig, dass es sich bei einer etwaigen Strafanzeige durch Frau Lamparter nicht um eine öffentliche Behauptung handelte.
Jenseits hiervon gab es keinerlei Äußerungen von Frau Lamparter dieses Inhalts. Insbesondere informierte sie über ihre eigenen Kanäle in sozialen Medien lediglich darüber, sich von ihren politischen Ämtern zurückzuziehen und die Beziehung mit dem ehemaligen Landesminister beendet zu haben. Die Behauptung einer Vergewaltigung war dort nicht enthalten.