Rhein-Neckar, 12. Februar 2019. (red/pm) Das vergangene, viel zu trockene und warme Jahr hat auch im Rhein-Neckar-Kreis für erhebliche Käferholzmengen gesorgt. Bis in den Herbst hinein hatten die Borkenkäfer optimale Bedingungen, um sich zu vermehren und große Populationen aufzubauen. Das bedeutet, dass sich nun eine noch nie dagewesene Käferzahl im Boden und in befallenen Bäumen befindet. Diese „Überwinterer“ können in diesem Jahr zu einer massiven Gefahr für die Fichtenwälder werden, warnt das Kreisforstamt.
Information des Landratsamtes Rhein-Neckar:
„In normalen Jahren legen Buchdrucker ab Mitte August keine neuen Bruten mehr an. Aufgrund der hohen Temperaturen im August und September 2018 legten die Käfer Eier jedoch bis weit in den September hinein. Da auch im weiteren Verlauf bis fast Mitte November hohe Temperaturen herrschten, ging die Entwicklung der Larven und Puppen weiter bis zum hellbraunen Jungkäfer. Deshalb ist davon auszugehen, dass ein ungewöhnlich hoher Anteil der Nachkommen als fertig ausgebildete Käfer überwintert. Käfer können im Gegensatz zu Larven und Puppen auch starken Frost überleben. Somit ist für 2019 und die Folgejahre mit einer ausgesprochen kritischen Borkenkäferlage zu rechnen!
Was ist zu tun?
Waldbesitzende müssen jetzt im Winter alle sich bietenden Maßnahmen ergreifen, um die Käferpopulationen zu verringern. „Deshalb ist es gerade jetzt besonders wichtig, die eigenen Fichtenwälder wöchentlich zu kontrollieren und befallene Bäume schnellstmöglich aus dem Wald zu schaffen“, appelliert Forstbezirksleiter Manfred Robens. „Bäume mit fast vollständig abgefallener Rinde können stehen bleiben, hier ist der Käfer schon ausgeflogen. Der Einschlag dieser Bäume trägt nichts mehr zur Käferbekämpfung bei. Aber solange ein Großteil der Rinde noch am Stamm anhaftet und die Krone benadelt ist, muss kontrolliert werden, ob Borkenkäfer vorhanden sind. Bei Befall muss der Baum eingeschlagen und abtransportiert werden.“
Wo anfangen?
Die Wahrscheinlichkeit für Stehendbefall ist in der Nähe von nicht aufgearbeitetem Sturmholz oder alten Käfernestern am höchsten. Die Kontrollen sind aber unbedingt auch auf die umgebenden Waldflächen auszuweiten. Schon länger befallene Fichten sind anhand roter oder vollständig entnadelter Krone gut aus der Ferne sichtbar. Schwerer zu finden sind die eher unscheinbaren „Überwinterungsbäume“. Diese Fichten haben meist noch eine grüne, eventuell etwas schüttere Krone, die aus der Ferne nicht auffällig ist. Nur selten sind Harztropfen zu sehen, Bohrmehl tritt gar nicht auf. Auf dem Waldboden sieht man jedoch häufig einen grünen Teppich abgeworfener Nadeln. Typischerweise sind mit dem Fernglas erste Spechtabschläge zu erkennen. Diese käferbefallenen Stämme sind unbedingt aus dem Wald zu holen! Dazu gehören auch Fichten mit roter Krone und noch anhaftender Rinde. Resthölzer können gegebenenfalls durch Hacken unschädlich gemacht werden.
Dies alles muss möglichst schnell passieren, denn mit zunehmender Dauer nach dem Befall löst sich die Rinde vom Holz ab. Dann können die Fichten nicht mehr ohne erhebliche Rindenverluste gerückt werden. Fällt die Rinde ab, verbleiben aber auch die Käfer im Wald.
Lohnt sich die Aufarbeitung überhaupt noch?
„Trotz des massiven Preisrückgangs für Fichtenstammholz bleibt für die Waldbesitzenden immer noch ein Gewinn übrig“, erklärt FBG-Geschäftsführer Thomas Falk. Allerdings sollten dafür mindestens fünf Festmeter anfallen. Kleinere Mengen wandern am besten gleich ins Brennholz. Wichtigstes Gebot ist, mit Käfern befallenes Material unschädlich zu machen. Denn sicherlich will niemand das Risiko eingehen, für den Borkenkäferbefall des Nachbarwaldes verantwortlich zu sein.
Informationsveranstaltungen zum Thema am 09. März
Wer sich praxisbezogen informieren möchte, hat dazu am Samstag, 09. März 2019, Gelegenheit. Das Kreisforstamt bereitet in Zusammenarbeit mit den Forstbetriebsgemeinschaften eine Informationsveranstaltung vor. Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Neben weiteren interessanten Informationen zum Thema Trockenheit und Borkenkäfer geht es dann gemeinsam mit dem Förster oder der Försterin zu einem Kontrollgang in den Wald. Die genaue Uhrzeit und der Treffpunkt werden noch rechtzeitig mitgeteilt.“