Rhein-Neckar, 12. Dezember 2016. (red/pro) „Genießen Sie Ihre Weihnachtsgans oder eine leckere Ente vor oder zu Weihnachten“, sagte Verbraucherschutzminister Peter Hauk (MdL) gestern. Er betonte, dass die Maßnahmen zum Schutz von Nutzgeflügel vor der aktuell grassierenden Vogelgrippe bislang erfolgreich seien. Trotzdem gibt es bei der Zubereitung von Geflügel einige Hinweise zu beachten.
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Regionale Agrarerzeugnisse genießen bei den Menschen in Baden-Württemberg ein hohes Vertrauen. Mit Blick auf das aktuelle Vogelgrippegeschehen muss niemand auf den in der Vorweihnachtszeit oder zu Heilig Abend so beliebten Gänse- oder Entenbraten verzichten. Die Vogelgrippe stellt keine Gefahr für die Verbraucher dar,
sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk (MdL), am Sonntag (11. Dezember). Das Bundesamt für Risikobewertung betone, dass Infektionen des Menschen mit dem momentan in Baden-Württemberg bei Wildvögeln auftretenden Vogelgrippevirustyp bisher nicht bekannt seien. Nach wie vor sind im Südwesten keine Nutzgeflügelbestände von der Vogelgrippe betroffen.
Dazu hatte das Ministerium eine umfassende Verordnung erlassen, die bis mindestens Ende Januar einzuhalten ist. Dazu gehören die konsequente Bestallung und Hygienemaßnahmen. (Siehe unsere Recherche: „Die Situation ist brandgefährlich„)
Es ist klar, dass die aktuellen Maßnahmen den Gefügelhaltern und dem Geflügel einiges abverlangen aber es ist wichtig, alles zu tun, unser Geflügel vor der gefährlichen Vogelgrippe zu schützen. Ich danke deshalb allen, die derzeit in der Landwirtschaft, in der Veterinärverwaltung und im Forst daran beteiligt sind, das Übergreifen der Vogelgrippe auf das Hausgeflügel zu verhindern. Dank gilt auch den Untersuchungsämtern für die große Leistung, die derzeit dort erbracht wird. Dank des großen Einsatzes vieler, können Verbraucher unbeschwert zu heimischem Geflügel greifen,
sagte Minister Hauk (CDU).
Unabhängig vom Vogelgrippegeschehen gelte, bei der Verarbeitung von Geflügel in der Küche die allgemeingültigen Regeln zur Lebensmittelhygiene zum Schutz zum Beispiel vor Salmonellen zu beachten, betonte der Minister. Wichtig sei vor allem, Geflügelspeisen immer gründlich durchzugaren.
Das Bundesamt für Risikobewertung gibt folgende allgemeingültigen Hinweise zum Umgang mit Geflügelprodukten:
- Rohe Geflügelprodukte und andere Lebensmittel getrennt lagern und zubereiten, insbesondere, wenn Letztere nicht noch einmal erhitzt werden.
- Gerätschaften und Oberflächen, die mit rohen Geflügelprodukten in Berührung gekommen sind, gründlich mit warmem Wasser und Spülmittelzusatz reinigen.
- Verpackungsmaterialien, Auftauwasser u.ä. sofort entsorgen.
- Hände mit warmem Wasser und Seife waschen.
- Geflügelspeisen gründlich durchgaren. Das bedeutet, dass für mindestens 2 Minuten eine Kerntemperatur von 70 °C erreicht werden muss
- Eier sollten vor dem Verzehr gekocht werden, bis Eiweiß und Eigelb fest sind, d.h. je nach Größe für mindestens 6 Minuten.