Weinheim/Karlsruhe, 12. September 2018. (red/pro) Laut eines Zeitungsberichts hat die Dauerkandidatin Fridi Miller (49) Klage gegen die OB-Wahl Weinheim eingereicht. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe konnte das auf Nachfrage von RNB bislang nicht bestätigen. RNB-Redaktionsleiter Hardy Prothmann kommentiert die Lage.
Kommentar: Hardy Prothmann
“Störenfridi” Miller (49) macht weiterhin Ärger. Laut Weinheimer Nachrichten soll sie am Montag per Einschreiben fristgerecht Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingelegt haben. Dieses Schreiben war dem Verwaltungsgericht Karlsruhe am frühen Mittwochnachmittag noch nicht bekannt: “Das kann sich noch in der Post befinden”, sagte ein Sprecher auf Anfrage.
Am 10. August hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe deren Einspruch gegen die Oberbürgermeisterwahl Weinheim vom 10. Juni 2018 als unbegründet zurückgewiesen. Frau Miller soll Wahlfälschung und Wählertäuschung sowie einen gravierenden Verstoß gegen die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorgetragen haben. Frau Miller erhielt bei der Wahl lediglich 39 Stimmen (0,23 Prozent). Manuel Just erhielt 11.718 Stimmen (68,42 Prozent) und hat die Wahl damit sehr überzeugend gewonnen.
Laut Zeitung erhebe Frau Miller nun einen zusätzlichen Vorwurf: Der Wahlgewinner Manuel Just, derzeit Bürgermeister in der Nachbargemeinde Hirschberg, habe die Wähler getäuscht, weil er aus rein finanziellen Gründen nicht als Amtsverweser antrete. Hintergrund ist, dass Herr Just, würde er als Amtsverweser antreten und dann nicht Oberbürgermeister werden, seine Pensionsansprüche aus seiner früheren Tätigkeit als Bürgermeister verlieren würde, da er nicht zwölf Jahre in diesem Amt gewesen wäre.
In Weinheim hat derweil der Erste Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner als Oberbürgermeisterstellvertreter die Amtsgeschäfte übernommen, was vom Gemeinderat wohl mitgetragen wird. Laut Gemeindeordnung kann der Gemeinderat mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder einen Amtsverweser bestellen (§48 GemO). Dies muss nicht der gewählte Bürgermeister sein, wenn dieser “voraussichtlich längere Zeit an der Ausübung seines Amts verhindert” ist.
Wenn Herr Just seine zwölf Jahre in Hirschberg voll hat, will er sich ab Sommer 2019 zum Amtsverweser bestellen lassen. Bislang ging man davon aus, dass die Klage etwa im selben Zeitraum entschieden sein werde und er sein Amt durch amtlich bestätigte Wahl antreten kann. Doch das könnte länger dauern, als gedacht.
Laut Zeitungsbericht habe Frau Miller “nämlich beantragt, das Verfahren so lange ruhen zu lassen, bis das Verwaltungsgericht ihr einen sogenannten Verfahrenspfleger zugeordnet habe.” Damit ist eine neue Volte vollzogen.
Laut eines forensisch-psychologischen Gutachtens wird dem Landgericht Stuttgart empfohlen, Frau Miller als geschäfts- und prozessunfähig (AZ 11 O 178/17) einzustufen. Dieses Gutachten hat Frau Millern angegriffen, hat aber laut Zeitungsbericht gleichzeitig einen “Verfahrenspfleger” beantragt und “gebeten” das Verfahren bis zu dessen Bestellung ruhen zu lassen.
Was dies nun im Einzelnen bedeutet, ist unklar. Möglich wäre, dass das Verwaltungsgericht zum Schluss kommt, dass die Klage zwar fristgerecht eingereicht sei, Frau Miller diese aber wegen Prozessunfähigkeit nicht einreichen kann, damit wäre die Klage hinfällig. Sollte sie allerdings einen “Verfahrenspfleger” zugewiesen bekommen, könnte Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt werden, worüber erneut befunden werden müsste. Hierzu müsste vermutlich zunächst abgewartet werden, ob sie laut Gutachten nun prozessfähig ist oder nicht. Unterm Strich könnte das eine weitere, durchaus viele Monate währende “Verlängerung” des Verfahrens bedeuten.
Frau Miller selbst schreibt in einer Zuschrift an RNB: “DEUTSCHLAND ist ein IRRENHAUS und ich bin MITTENDRIN!” Tatsächlich muss man den Eindruck haben, dass Frau Miller erhebliches Chaos erzeugt, indem sie selbst als vollständig gesund sieht, aber immer dann, wenn sie Prozesse verliert, sich als nicht geschäftsfähig sieht. Dazu werden jede Menge Gutachten eingeholt, die mal als “Beweis” herangezogen oder als “falsch” angegriffen werden.
Unterm Strich bleibt die Lage äußerst unglücklich und Frau Miller kämpft ihren Kampf gegen Windmühlen weiter. Man muss sie längst als “tragische Figur” sehen – eine (Selbst)Erkenntnis, zu der sie bislang nicht fähig ist. Ihr Versuch, “das System lahmlegen” zu wollen, scheitert ein ums andere Mal durch den Nachweis, dass dieses “System” durch ihr Agieren einen erheblichen Aufwand mit ebenso erheblichen Kosten betreibt, um ihr alle rechtlichen Möglichkeiten zu gewähren. Dass sie ein ums andere Mal scheitert gilt Frau Miller hingegen als “Beweis”, dass irgendwie alle unter einer Decke stecken. Sie fühlt sich von allen Seiten verfolgt.
Aktuell tritt Frau Miller zur OB-Wahl in Villingen-Schwenningen an – zwar ist noch unklar, wer dort am 07. Oktober Wahlgewinner sein wird. Mit ziemlicher Sicherheit ist vorhersehbar, dass es nicht Frau Miller sein wird und auch, dass sie wieder eine Wahl anfechten wird.
Auch in unserem Berichtsgebiet muss damit gerechnet werden. Sobald der Bürgermeisterposten in Hirschberg vakant ist, muss ein neuer Bürgermeister gewählt werden und im Frühjahr steht auch in Dossenheim die Bürgermeisterwahl an. Solange Frau Miller ihre Wählbarkeit nicht verliert – was nur auf richterliche Anordnung geschehen kann – ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie auch hier wieder “mittendrin” sein wird.
Was Frau Miller bis heute nicht versteht: Der Rechtsstaat hält sie aus.