Heidelberg/Rhein-Neckar, 12. Dezember 2012. (red/pm) Der Heidelberger Gemeinderat wird am 18. Dezember 2012 über die Fortschreibung des Wohnungsentwicklungsprogramms der Stadt Heidelberg entscheiden. Die wichtigsten geplanten Neuerungen: Ein Programm zur Schaffung von Barrierefreiheit für öffentlich zugängliche Gebäude soll dauerhaft barrierefreien Zugang schaffen, zum Beispiel durch Veränderungen im Eingangsbereich von Ladengeschäften, Cafés oder Restaurants. Die Fördersumme beträgt maximal 30.000 Euro.
Information der Stadt Heidelberg:
“Um die Nachfrage im Förderprogramm barrierefreie Lebenslaufwohnungen zu stärken, sollen Investoren und Bauherren den Zuschuss in Höhe von 15.000 Euro künftig bereits für die Errichtung von Gebäuden ab sechs Wohneinheiten erhalten. Bisher waren mindestens zehn Wohnungen erforderlich. Darüber hinaus sollen auch Bauherren förderfähig sein, die bereits in der Vergangenheit Zuschüsse erhalten haben. Die Miete für die geförderte Wohnung darf die ortsübliche Vergleichsmiete nach dem aktuellen Heidelberger Mietspiegel (ohne Ausnutzung der Mietpreisspanne) nicht überschreiten. Ziel ist, dass alle Wohnungen im Gebäude nach den besonderen Heidelberger Vorgaben zur Barrierefreiheit nutzbar sein sollen.
Für den Erwerb von barrierefreiem Wohneigentum zur Eigennutzung können Antragstellerinnen und Antragsteller, die ihren Wohnsitz bereits in Heidelberg haben oder wenn ein direkter Bezug zu Heidelberg besteht (beispielsweise durch Zuzug in die Nähe der Kinder), 15.000 Euro erhalten. Die für die Bedürftigkeit maßgeblichen Einkommensgrenzen wurden angepasst. Die individuelle Wohnungsanpassung wird mit bis zu 24.000 Euro gefördert, wenn damit der Erhalt oder die Wiederherstellung der Selbständigkeit erzielt oder die Pflege erleichtert wird. Ein persönlicher Bedarf muss vorliegen. Die Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte öffnet sich künftig auch für jüngere Menschen.
Zur Förderung von Maßnahmen der Stadtbildpflege und des Denkmalschutzes wurde ebenfalls ein neues Zuschussprogramm aufgelegt. Die Stadt will dadurch besonders wünschenswerte Maßnahmen an Kulturdenkmalen bzw. Bauwerken, die sich im Gebiet einer Gesamtanlagenschutzsatzung gemäß § 19 Denkmalschutzgesetz befinden, durch Baukostenzuschüsse unterstützen (z. B. Erhalt von Klappläden oder aufwändige Sandsteinarbeiten). Der Zuschuss pro Kalenderjahr und Objekt ist auf 5.000 Euro begrenzt.
Weitere Informationen
Nähere Angaben zu den jeweiligen Förderprogrammen sind nach dem Beschluss des Gemeinderates unter www.heidelberg.de zu finden. Auskünfte zu den Förderprogrammen der Stadt Heidelberg erteilt das Amt für Baurecht und Denkmalschutz der Stadt Heidelberg unter der Telefonnummer 06221 5825500.”