Neustadt/Frankenthal, 11. Juli 2018. (red/pro) Ein 22-jähriger in Deutschland geborener Türke ist tatverdächtig, seine frühere Lebensgefährtin durch mindestens zehn Messerstiche getötet zu haben. Er wurde am Nachmittag dem Haftrichter beim Amtsgericht Frankenthal vorgeführt, der Untersuchungshaft anordnete. Er zeigte sich im Wesentlichen geständig.
Der Leitende Oberstaatsanwalt Hubert Ströber teilte auf Anfrage des RNB mit:
Der Tatverdächtige hat gegenüber Polizei und Gericht die Tat eingeräumt. Aktuell ermitteln wir wegen des Verdachts des Totschlags und des versuchten Totschlags sowie gefährlicher Körperverletzung. Auf der Basis der bisherigen Ermittlungen können wir bislang kein Mordmerkmal erkennen, was sich aber im Zuge der Ermittlungen oder auch einer späteren Verhandlung ändern könnte.
Annäherungsverbot nach Gewalttaten
Der Tatverdächtige war am 27. April 2018 (Rechtskraft 05. Mai 2018) zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden, weil er die junge Frau am 21. September 2017 zwei Mal angegriffen hatte. Eine Woche später erwirkte die Frau ein Annäherungsverbot, das bis zum 27. März 2018 ausgesprochen worden war. Erst am 04. Juli 2018 erwirkte sie ein weiteres Annäherungsverbot, das bis zum 04. Januar 2019 ausgesprochen wurde. Danach durfte der Mann sich der Frau in einem Umkreis von 100 Metern nicht nähern.
Tatverdächtiger und Opfer haben ein erst sieben Monate altes Kind. Offenbar gab es Versuche der Annäherung, wobei der Mann wieder in seine alten Verhaltensmuster zurückfiel, weswegen die Frau das Annäherungsverbot erneut erwirkte.
Wir gehen von einer unkontrollierten Eifersuchtshandlung aus,
sagte Herr Ströber.
Im Rechtsmedizinischen Institut der Universität Mainz war der Leichnam der 19-Jährigen im Laufe des Tages obduziert worden. Todesursächlich sei demnach Verbluten infolge von mindestens zehn Stichverletzungen, zwei davon besonders schwer. Der ebenfalls durch Stiche verletzte 42-jährige Nachbar, der der Frau zu Hilfe eilte, ist nach einer Notoperation außer Lebensgefahr, muss aber aufgrund seiner schweren Verletzungen in einem Krankenhaus weiterhin stationär behandelt werden.