Rhein-Neckar, 11. Juli 2018. (red/pro) Bundesinnenminister Horst Seehofer hat gestern das Verbot der rockerähnlichen Gruppierung „Osmanen Germania BC“ einschließlich ihrer Teilorganisationen verboten und ihnen jede Tätigkeit untersagt. Es fanden Hausdurchsuchungen statt und an 155 Mitglieder wurde die Verbotsverfügung zugestellt.
Das Verbot stützt sich auf § 3 Absatz 1 des VereinsG, da Zweck und Tätigkeit des Vereins „Osmanen Germania BC“ den Strafgesetzen zuwiderlaufen. Von dem Verein geht aus Sicht des Bundesinnenministeriums eine schwerwiegende Gefährdung für individuelle Rechtsgüter und die Allgemeinheit aus.
Die Osmaen waren vor allem in Hessen und Baden-Württemberg aktiv, aber auch in Rheinland-Pfalz und Bayern. Laut Bundesinnenministerium gab es im gesamten Bundesgebiet 16 Ortsgruppen (sogenannte „Chapter“).
Das Verbot stützt sich auch auf Erkenntnisse, die im Rahmen der vereinsrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen gegen den Verein „Osmanen Germania BC“ am 13. März 2018 gewonnen werden konnte. Ziel der damaligen Ermittlungen war es laut Bundesinnenministerium vor allem, nähere Informationen über Struktur und Leitung des Vereins und das Zusammenwirken mit seinen Teilorganisationen zu erlangen.
Auch in Mannheim sind die Osmanen verschiedentlich aufgetreten, unter anderem als „Sicherheitspersonal“ bei Kundgebungen „nationaler Türken“. In Stuttgart und Ludwigsburg gab es mehrere Auseinandersetzungen zwischen Osmanen und der mittlerweile aufgelösten Kurdenvereinigung „Bahoz“. Das Rheinneckarblog hatte das Aufkommen dieser Gruppen als eines der ersten Medien thematisiert und vor dem enormen Gewaltpotenzial gewarnt.
Bundesinnenminister Horst Seehofer erklärt hierzu: „Abermals haben Bund und Länder gezeigt, dass sie entschieden alle Erscheinungsformen organisierter Kriminalität in Deutschland bekämpfen. Das gilt selbstverständlich auch für rockerähnliche Gruppierungen wie den Verein „Osman Germania BC“, deren Mitglieder schwere Straftaten verüben. Wer den Rechtsstaat ablehnt, kann von uns keine Nachsicht erwarten.“
Der Verein als solcher ist nun verboten. Abzuwarten bleibt, ob es eine Nachfolgeorganisation geben wird. Tatsache ist, dass man die gewaltbereite, kriminelle Einstellung der betreffenden Personen nicht verbieten kann.