Rhein-Neckar, 11. September 2012. (red/pm) Auch in den Kindertageseinrichtungen zerbricht so mancher Kopf an den Richtlinien des Datenschutzes. Fragen wie „dürfen Fotos von den Kindern gemacht werden“ oder „welche Daten darf der Elternbeirat bekommen“ können Unsicherheiten sowohl bei den pädagogischen Fachkräften als auch bei den Eltern hervorrufen.
Information des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis:
„Das Kultusministerium hat deshalb in Zusammenarbeit mit den freien Trägerverbänden, den kirchlichen Datenschützern und dem Landesbeauftragten für Datenschutz eine Broschüre zum Thema „Datenschutz in Kindertageseinrichtungen“ erarbeitet, die für den Datenschutz sensibilisieren und Fachkräfte sowie Eltern bei Fragen rund um den Datenschutz Sicherheit geben soll.
Vor allen Dingen ist die Verunsicherung bei der Frage, unter welchen Bedingungen Informationen oder Bilder aus der Arbeit in der Kindertagesstätte ins Internet gestellt werden dürfen, noch groß, weiß Dr. Siegfried Fachet, der Datenschutzbeauftragte der Diözese Rottenburg-Stuttgart und der Erzdiözese Freiburg, zu berichten.
So soll die neue Broschüre dazu beitragen, dass auch juristisch weniger geschulte Personen mit diesen Daten rechtlich übereinstimmend umgehen können. Jörg Klingbeil, der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Baden-Württemberg, verspricht sich außerdem von der Broschüre eine Steigerung des Datenschutzbewusstseins in Kindertageseinrichtungen.
Für eine kompetente Arbeit in Kindertageseinrichtungen ist es fast täglich notwendig, mit personenbezogenen Daten umzugehen. Die Pädagoginnen und Pädagogen müssen damit vertraut sein und den Eltern muss verständlich erklärt werden, warum dies so ist und wie das in der Praxis geschieht.
Die Broschüre hilft allen Beteiligten dabei, verantwortungsvoll und gut informiert mit dem Thema umzugehen. Sie bietet umfangreiche Informationen zu den verschiedenen datenschutzrechtlich ausschlaggebenden Aspekten in Kindertageseinrichtungen und erläutert anhand praktischer Fallbeispiele, welche Daten unter welchen Umständen erhoben und gespeichert werden dürfen.
Darüber hinaus enthält sie im Serviceteil Merkblätter und verschiedene Kopiervorlagen für Einwilligungserklärungen. Die Broschüre wird im Herbst an alle Kindertageseinrichtungen und an deren Träger versandt.“