Frankenthal/Ludwigshafen/Rhein-Neckar, 10. Juli 2013. (red) Der Medienrummel war zu erwarten. Sieben Fernsehkameras, etwa ebensoviele Fotografen warteten gestern gespannt auf den ersten Verhandlungstermin vor dem Landgericht Frankenthal in der Sache Isolde K. gegen Daniela Katzenberger (26) und Iris Klein (46). Die Mutter von Iris Klein und Oma von Daniela Katzenberger klagt gegen ihre Verwandten wegen Passagen in Katzenbergers Buch “Sei schlau, stell dich dumm.”
Von Hardy Prothmann
Knapp 50 Zuschauer, darunter einige Journalisten warten, die Fotografen machen Bilder, die Fernsehteams drehen verschiedene Perspektiven und dann ist klar: Die Hauptattraktion, Daniela Katzenberger, genannt “Katze”, wird nicht vor Gericht erscheinen. Die bekannteste Blondine Deutschlands (“Natürlich blond”) bleibt lieber in Ludwigshafen und dem Medienrummel fern. Den Anwalt hat sie mit einer Vollmacht ausgestattet.
Die Oma Isolda K. hat die eigene Tochter und die Enkelin wegen Rufschädigung verklagt. Im Katzenberger-Buch “Sei schlau, stell dich dumm” äußert sich Iris Klein, dass ihre Mutter die damals schwangere 17-jährige vor die Wahl gestellt habe, abzutreiben oder auszuziehen. Das sei eine ehrverletzende Äußerung. Iris Klein sagt auf unsere Nachfrage nach dem Gerichtstermin:
Ich bin damals ausgezogen und seitdem gibt es keinen privaten Kontakt mehr zwischen uns.
Der wird jetzt in aller Öffentlichkeit verhandelt. Die Klägerin sieht sich auch verunglimpft durch einen Vergleich mit der Böse-Frau-Figur “Fräulein Rottenmeier” aus “Heidi”. Sie verlangt Schwärzung und Widerruf.
Im Gericht sagt Iris Klein irgendwann:
Hier geht’s doch nur um Geld.
Das empört den Anwalt der Klägerin. Der Vorsitzende Richter Dr. Michael Steitz lässt sich nicht drauf ein, fragt pragmatisch und ist erkennbar daran interessiert, dass sich die Parteien untereinander einigen. Der Berliner Anwalt Dr. Michael Kummermehr, der Tochter Katzenberger und Mutter Klein vertritt, signalisiert, dass man auf diese Passagen in einer neuen Auflage verzichten könnte – natürlich “ohne Anerkennung einer Rechtspflicht”. Die beklagte Seite lege keinen Wert auf Wiederholung und die Klägerin hätte den Vorteil, dass die Sache “ohne unnötige Aufmerksamkeit” erledigt werde. Der Verlag habe schon signalisiert, dass die Passagen bei einer weiteren Auflage entfernt würden.
Das Katzenberger-Buch läuft wie geschnitten Brot. Die Autobiografie wurde ein Bestseller und stand Monate lang auf den vorderen Plätzen der Bestsellerlisten. 2011 bei Bastei Lübbe erschienen, hat es schon die 8. Auflage mit aktuell insgesamt mehr als 400.000 Expemplaren erreicht. Im Oktober 2013 erscheint mit dem Titel „Katze küsst Kater“ das zweite Buch der Autorin. Zum Prozess wollte sich der Verlag nicht äußern.
Nachdem die verklagte Seite signalisiert hatte, dass man nicht auf Wiederholung der Aussagen bestehe, muss jetzt noch eine Formulierung gefunden werden, mit der beide Seiten einverstanden sind. Vier Wochen Zeit haben die Parteien, um einen für beide Seiten akzeptablen Vergleich zu finden.