Rhein-Neckar/Ludwigshafen/Maudach, 10. Oktober 2025. (red/pro) Vergangene Woche hat sich ein mutmaßlich tatverdächtiger Mann im Fall des Tötungsdelikts Maudach-Ortsmitte der Polizei gestellt. Er erschien mit einem von ihm gewählten Strafverteidiger im Bereich des Polizeipräsidiums Rheinpfalz. Er sei bisher im Bereich niederschwelliger Delikte unter anderem aus dem Bereich der Eigentumsdelikte polizeilich in Erscheinung getreten, teilte die zuständige Staatsanwaltschaft Frankenthal auf Anfrage dieser Redaktion mit. Der Beschuldigte habe die Schussabgabe eingeräumt.
Weitere „Angaben dazu, wo der Beschuldigte wohnhaft/gemeldet ist und welche Staatsangehörigkeit er hat, werden aus Gründen überwiegenden schutzwürdigen privaten Interesses nicht gemacht“, teilt die Strafermittlungsbehörde mit.
Merkwürdig ist, dass der Tatverdächtige offenbar keine Informationen zur Tatwaffe gegeben hat, denn diese wurde bislang nicht sichergestellt, wie die Staatsanwaltschaft Frankenthal auf Anfrage einräumt.
Ob es sich beim Tötungsdelikt um Totschlag oder Mord handelt, beantwortet die Staatsanwaltschaft offen: „Die rechtliche Einordnung der Tat wird fortlaufend überprüft; eine endgültige Einordnung wird jedoch erst mit Abschluss der Ermittlungen erfolgen können. Anhaltspunkte dafür, dass es sich um eine Tat im Drogenmilieu handelt, liegen gegenwärtig nicht vor. Im Übrigen dauern die Ermittlungen auch zu den Hintergründen der Tat und der Motivlage an. Aus ermittlungstaktischen Erwägungen können derzeit keine weiteren Angaben gemacht werden.“
Anhaltspukte für eine Verbindung zum Drogenmilieu, wie teils in anderen Medien berichtet, gäbe es bis nicht.
Fest steht, dass der Tatverdächtige offenbar die Zeit bis er sich selbst gestellt hat, mit der Suche nach einem Strafverteidiger verbracht hat, den er mit zur Polizei brachte. Für einen 20-Jährigen wirkt das reichlich abgebrüht.
Zeugen wollen beobachtet haben, dass sich zum Tatzeitpunkt am Tatort mehrere Personen aufgehalten haben sollen. Ob der Tatverdächtige also der tatsächliche Täter ist oder dies nur vorgibt, ist damit bislang unklar. Insbesondere die fehlende Waffe nährt den Verdacht, dass die Angaben des Tatverdächtigen falsch sein könnten. Als 20-Jähriger fällt er bei einer möglichen Verurteilung unter das Jugendstrafrecht für Heranwachsende, was möglicherweise eine geringere Strafe bedeutet als für einen Einwachsenen.
Obwohl eine weitere Person offenbar durch einen Schuss verletzt worden ist und den Behörden als Zeuge zur Verfügung steht, gibt es drei Wochen nach der Tat noch keine umfassende Darstellung der Behörden zum Tatablauf, den Tatbeteiligten und zum Tatmotiv.
Es bleibt abzuwarten, wann die Behörden den Informationsnebel lichten.
Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz, 2. Oktober 2025
Nachdem am 20.09.2025 in Ludwigshafen, ein 26-Jähriger durch Schüsse tödlich verletzt worden war, konnte zwischenzeitlich ein 20-Jähriger als Tatverdächtiger ermittelt werden. Zeugen hatten Hinweise auf den Mann gegeben. Der 20-Jährige stellte sich am 01.10.2025 selbstständig bei der Polizei und ließ sich zur Sache ein. Er wurde aufgrund eines bereits auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassenen Untersuchungshaftbefehls wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags verhaftet und dem Haftrichter vorgeführt. Dieser setzte den Haftbefehl in Vollzug. Der Tatverdächtige wurde in eine Justizvollzugsanstalt verbracht. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und der Kriminalpolizei Ludwigshafen, insbesondere zu den Hintergründen und genauen Umständen der Tat, dauern weiter an.
