Mannheim, 10. April 2014. (red/ld) Aktualisiert.. Die Klage gegen den Bürgerentscheid zur BUGA 2023 kommt nicht voran. Seit Oktober 2013 ist sie am Verwaltungsgericht Karlsruhe anhängig. Doch für den Fortgang des Verfahrens und eine Entscheidung fehlt die ausführliche Klagebegründung. Ist die Klage haltlos? Oder spielen BUGA-Gegner und deren Rechtsanwalt auf Zeit?
Von Lydia Dartsch
Seit fast sechs Monaten liegt dem Verwaltungsgericht Karlsruhe eine Klage gegen den Bürgerentscheid über die Durchführung einer Bundesgartenschau vor. Unter dem Mandat der Bürgerinitiative „Konversion statt BUGA“ hat der Heidelberger Verfassungsrechtler Dr. Uwe Lipinski am 22. Oktober 2013 Klage eingereicht, bestätigt der Pressesprecher des Verwaltungsgerichts, Richter Henning Jaeckel-Leight.
Die BUGA-Gegner beklagen eine Verletzung des Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebots seitens der Stadt Mannheim bei der Durchführung des Bürgerentscheids sowie eine unzulässige Beeinflussung der Wähler bei der Briefabstimmung. Außerdem sei strittig, ob EU-Ausländer an dem Bürgerentscheid hätten teilnehmen dürfen, sagt Pressesprecher Jaeckel-Leight.
Ausführliche Klagebegründung fehlt
Eine Entscheidung sei noch lange nicht zu erwarten, heißt es beim Verwaltungsgericht. Dazu fehle noch eine ausführliche Klagebegründung, die vom Klagesteller noch eingereicht werden muss. „Die Begründung liegt derzeit nur in Stichworten vor“, sagt Richter Jaeckel-Leight. Die ausführliche Begründung erwarte man derzeit, da Dr. Lipinski im Januar Einsicht in die Akten genommen habe, so der Pressesprecher.
Rund drei Monate ist das nun her. Seitdem heißt es Warten. Erst wenn die ausführliche Klagebegründung vorliegt, kann es weitergehen. Eine Frist gebe es nicht, sagt Herr Jaeckel-Leight. Wenn es weiter geht, wird zunächst die Stadt Mannheim zu den Vorwürfen Stellung nehmen müssen. Das könne rund zwei Monate dauern. Erst danach kann das Gericht entscheiden – und möglicherweise den Bürgerentscheid kippen.
Was ist der Grund für das Warten? Dr. Lipinski war heute für eine Stellungnahme dazu nicht zu erreichen. Zwei Gründe kommen in Betracht: Entweder sieht selbst der beauftragte Rechtsanwalt keine Chance mehr auf Erfolg, oder die Kläger spielen auf Zeit. Denn während diese warten, schreitet die BUGA-Planung voran.
Der Zeitplan ist denkbar eng. Es werden Tatsachen geschaffen und Vorarbeiten geleistet. Ein Landschaftswettbewerb wird ausgelobt und unter Beteiligung der Bürger/innen und der Planungsgruppen wird ein Sieger-Entwurf für die BUGA gefunden. Von der Entscheidung des Gerichts hängt ab, ob diese Vorarbeit und Anstrengung vergebens war oder nicht. Je später ein Urteil gefällt wird, das im Sinne der Kläger ausgeht, also Aufhebung des Bürgerentscheids, desto bitterer wäre das für die Planer und die BUGA-Befürworter – denn dann müsste alles zurück auf Anfang und Zeit wie Geld wären verloren.
Doch ist das vermutlich eher eine theoretische Überlegung – denn erst einmal muss die Klage ordentlich begründet werden.
Aktualisierung vom 10. April 2014. 18:34 Uhr: Nach der Veröffentlichung des Artikels erreichte uns der Anruf von Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski. Noch im April soll die ausführliche Klagebegründung eingereicht werden, sagt er: „Das steht ganz oben auf meiner Agenda.“ Allerdings sei das Verfahren sehr umfangreich. Es müsse unter anderem noch ein Urteil eines Landesverfassungsgerichts eingearbeitet werden. Mit der Aufnahme der Verhandlung am Verwaltungsgericht rechnet er im Herbst diesen Jahres.