Heidelberg, 10. Mai 2016. (red/pm) Mit Beinverletzung und grippalem Infekt retteten zwei Heidelberger einen querschnittsgelähmten aus dem Neckar. Auf Entscheidung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann wurde ihnen nun durch OB Dr. Eckart Würzner die Rettungsmedaille des Landes Baden-Württemberg verliehen.
Information der Stadt Heidelberg:
“Die Heidelberger Clemens Gudden und Marvin Bobrowski haben die Rettungsmedaille des Landes Baden-Württemberg erhalten. Die beiden Männer hatten am 20. Mai 2015 in Heidelberg einen
43 Jahre alten Mann aus dem Neckar gerettet. Auf Entscheidung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann wurden ihnen die Medaillen verliehen.
Heidelbergs Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner hat Clemens Gudden und Marvin Bobrowski am 4. Mai 2016 die Auszeichnung sowie eine Ehrengabe des Ministerpräsidenten von jeweils 250 Euro überreicht.
Sie haben sich selbst in Gefahr begeben, um das Leben eines anderen zu retten. Das allein verdient Respekt. Dass Sie sich aber in Gefahr gebracht haben, obwohl Sie gesundheitlich beeinträchtigt waren, verdient unsere Hochachtung,
sagte Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner. Am Abend des 20. Mai 2015 hörte Clemens Gudden gegen 22.15 Uhr die Hilferufe eines Mannes, der sich nahe der Ernst-Walz-Brücke im Neckar in Lebensgefahr befand. Der 25-jährige Medizinstudent rannte ans Ufer und sprang in das 17 Grad kalte Flusswasser, obwohl er selbst mit einem grippalen Effekt gesundheitlich beeinträchtigt war.
Ebenso wie Marvin Bobrowski (26), der eine Beinverletzung hatte und auch die Hilferufe des Mannes hörte sowie ihm zu Hilfe eilte. Die beiden Retter erreichten den Mann gerade noch rechtzeitig, der Entkräftete drohte schon unterzugehen. Sie brachten ihn ans Ufer. Dort leisteten sie gemeinsam mit weiteren Passanten Erste Hilfe.
Das Retten einer Person in Wassernot ist ohnehin gefährlich. Erschwerend kam hinzu, dass der Gerettete querschnittsgelähmt ist. Durch das steinige Ufer und die dornigen Büsche war die Bergung aus dem Neckar zusätzlich schwierig.
Hintergrund: Die Rettungsmedaille des Landes Baden-Württemberg kann an alle Personen verliehen werden, die unter besonders schwierigen, mit Gefahr für das eigene Leben verbundenen Umständen Menschen aus Lebensgefahr gerettet haben. Hat der Retter in Ausübung der Rettungstat sein Leben verloren, so kann ihm die Rettungsmedaille postum verliehen werden.”
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