Heidelberg, 10. Juni 2016. (red/pm) Der Standort Grenzhof Ost ist “aus dem Rennen”. Das Regierungspräsidiums Karlsruhe befindet ihn als ungeeignet, weil der Luftraum stark von Rettungshubschraubern frequentiert ist. Bei den beiden verbleibenden möglichen Standorten Drei Eichen und Kirchheimer Mühle stehen artenschutzrechtliche Untersuchungen noch aus.
Information der Stadt Heidelberg:
“Als potenzieller Standort für Windräder ist der Grenzhof Ost in Heidelberg nach Aussage der Flugsicherung des Regierungspräsidiums Karlsruhe ungeeignet, weil der dortige Luftraum stark von Rettungshubschraubern frequentiert ist.
Gegen die beiden anderen möglichen Heidelberger Standorte Drei Eichen und Kirchheimer Mühle hat die Behörde keine Einwände, sie können weiter im Planverfahren bleiben.
Zum Teil-Flächennutzungsplan „Windenergie“ waren die Behörden und die Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt worden – die Auswertung der Ergebnisse dieser Beteiligung hat am Dienstag, 07. Juni 2016, der Nachbarschaftsverband in einem Pressegespräch in Mannheim vorgestellt.
Windräder nicht mit Rettungsflügen vereinbar
Das Aus für potenzielle Windenergieanlagen am Grenzhof Ost begründet die Flugsicherung des Regierungspräsidiums mit „flugrechtlichen Erfordernissen“. Der Grenzhof befinde sich in der Nähe zum Universitätsklinikum Heidelberg und vielen weiteren Kliniken mit Hubschrauberlandplätzen und demzufolge „zu nahe an einem Flugbereich, der für schnelle Hubschrauberverbindungen benötigt wird“.
Die Behörde führt weiter aus, dass insbesondere Patienten in kritischem Gesundheitszustand zwischen den Kliniken in der Regel durch die Luft verlegt würden. Um die oft lebensrettenden Flüge zu ermöglichen, würden die Rettungshubschrauber oft auch bei schlechtem Wetter starten (geringe Sichtweiten, niedrige Wolkenuntergrenzen).
Weiter heißt es: „Die Realisierung von Windkraftanlagen innerhalb des (…) ausgewiesenen Gebiets 5 hält die Flugsicherung vor diesem Hintergrund für unverantwortlich, da sich das Gebiet wie ein Sperrriegel zwischen die Universitätsklinik Heidelberg und die Kliniken in Mannheim und Ludwigshafen schieben würde“.
Offene Fragen
Die hohen Anlagen stellten zudem nicht nur ein statisches, sondern ein bewegtes Hindernis dar. Nach anfänglicher Zustimmung zum Windrad-Standort Grenzhof Ost hatte das Regierungspräsidium nach intensiver Prüfung seine Einschätzung jetzt doch revidiert.
Von den ursprünglich sieben potenziellen Standorten auf Heidelberger Gemarkung sind damit noch Drei Eichen und Kirchheimer Mühle im Rennen. Für diese Areale werden noch folgende Fragen geklärt:
- Drei Eichen: Die Untere Naturschutzbehörde hat den Standort unter Vorbehalt als geeignet eingestuft. Es ist zu prüfen, ob und in welchem Maße Uhus oder Fledermäuse hier ihren Lebensraum haben.
- Kirchheimer Mühle: Für den Standort sind ergänzende artenschutzrechtliche Untersuchungen erforderlich.
Zudem soll geprüft werden, ob es möglich ist, die vom Nachbarschaftsverband bisher zugrunde gelegte Regelung einer Mindestanzahl von drei möglichen Windrädern pro Standort dahingehend zu ändern, dass im Einzelfall auch weniger – also nur ein oder zwei Windräder pro Standort – möglich sein können. Ob dies möglich ist, wäre in der Verbandsversammlung zu diskutieren. Ein entsprechender Beschluss müsste dann im gesamten Verbandsgebiet gelten.
So geht es weiter
Der nächste Gremienlauf beginnt mit einer gemeinsamen Sitzung der vier betroffenen Bezirksbeiräte der Stadtteile Emmertsgrund, Boxberg, Kirchheim und Rohrbach. Die Sitzung findet am Donnerstag, 23. Juni 2016, um 19:00 Uhr im Bürgerhaus Emmertsgrund statt und ist öffentlich.
Anschließend wird das Thema am Mittwoch, 29. Juni, im Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss behandelt und am Donnerstag, 21. Juli, im Gemeinderat diskutiert.
Die Stadt Heidelberg gibt bis Ende Juli 2016 eine Stellungnahme an den Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim ab. Hintergrund ist, dass der Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim aktuell einen „Teil-Flächennutzungsplan Windenergie“ für seine 18 Mitgliedskommunen erstellt.
Ein Flächennutzungsplan muss her
Der Flächennutzungsplan ermöglicht es, Flächen festzulegen, auf denen Windenergieanlagen errichtet werden können und damit gleichzeitig alle anderen Flächen davon freizuhalten. Im Heidelberger Stadtgebiet hatte der Nachbarschaftsverband sieben Standortvorschläge zur Diskussion gestellt.
Auf Grundlage der Stellungnahmen seiner Mitgliedsstädte und -gemeinden, der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerbeteiligung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans wird der Nachbarschaftsverband einen überarbeiteten Planentwurf ausarbeiten, der dann nochmals zur Diskussion gestellt wird.
Momentan sind Windenergieanlagen aufgrund des bestehenden Regionalplans „Windenergie“ im Verbandsgebiet des Nachbarschaftsverbands Heidelberg-Mannheim rechtlich nicht zulässig. Dieses Bauverbot wird jedoch in absehbarer Zeit entfallen.
Jede Fläche steht einzeln zur Diskussion
Damit werden Windenergieanlagen grundsätzlich überall möglich, solange keine sonstigen öffentlichen Belange entgegenstehen. Eine gezielte Standortsteuerung ist dann nur über einen Flächennutzungsplan möglich. Diesen erarbeitet der Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim derzeit (für 18 Mitgliedskommunen).
Bei den nun vom Nachbarschaftsverband zur Diskussion gestellten 17 Flächen im Verbandsgebiet (davon sieben Flächen in Heidelberg) geht es nicht darum, diese insgesamt zu beschließen oder abzulehnen, sondern jede Fläche steht einzeln zur Diskussion, d.h. sie kann entfallen oder in ihrer Größe verändert werden.
Im Flächennutzungsplan werden Konzentrationszonen für Windenergie ausgewiesen; außerhalb dieser Zonen wären Windenergieanlagen dann unzulässig. Es ist rechtlich jedoch nicht möglich, gar keine geeigneten Flächen für Windenergie auszuweisen. “