Mannheim, 10. Dezember 2015. (red/cr) In Baden-Württemberg ist eine „angemessene Beteiligung der Eltern“ an den Kosten für die Kinderbetreuung vorgesehen. Welche Höhe für Mannheimer Eltern angemessen ist, war vergangenen Mittwoch Thema im Bildungsausschuss. Dabei wurde eine Erhöhung der Gebühren mehrheitlich empfohlen. Die endgültige Entscheidung fällt nächste Woche bei den Haushaltsberatungen im Gemeinderat.
Von Christin Rudolph
Die Höhe der Elternbeiträge für Kinderbetreuung unterscheidet sich je nach Träger und Betreiber der Einrichtung stark. Die Gebühren bei Einrichtungen der Stadt Mannheim fielen im Vergleich mit denen der evangelischen Kirche bislang eher niedrig aus.
Der Bildungsausschuss diskutierte in seiner Sitzung am Mittwoch unter anderem einen Vorschlag zur Erhöhung der Elternbeiträge in städtischen Tageseinrichtungen für Kinder. Der Vorschlag wurde am Tag zuvor im Haupt- und Fiananzausschuss angenommen. Nächste Woche wird der Gemeinderat endgültig darüber beschließen.
Mannheim liegt unter Empfehlung
In Baden-Württemberg sehen das Kommunalabgabengesetz (KAG) und das Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) eine angemessene Beteiligung der Eltern vor, um die anfallenden Kosten von Krippen und Kindergärten zu decken.
Über die Höhe der „angemessenen Beteiligung“ gibt es eine gemeinsame Empfehlung des Städte-und Gemeindetages Baden-Württemberg und der Landeskirchen aus dem März 2015. Derzufolge sollten sich die Elternbeiträge an einem Kostendeckungsgrad von 20 Prozent orientieren. Im Umkehrschluss heißt das: Kommunen sollten nicht wesentlich mehr als 80 Prozent der Betriebskosten decken müssen – sie kommen für die Defizite auf.
Krippe und Kindergarten
In den städtischen Tageseinrichtungen lag der Kostendeckungsgrad im vergangenen Jahr allerdings durchschnittlich nur bei 10,35 Prozent. Nun sollen die Gebühren in den städtischen Krippen und Kindergärten an die Höhe der Elternbeiträge in der evangelischen Kirche angeglichen werden.
Außerdem soll ein einheitlicher Kostendeckungsgrad von 13 Prozent die Gleichbehandlung von Eltern mit Krippenkindern und Kindergartenkindern in den städtischen Tageseinrichtungen sicherstellen. Die Gebührenerhöhung soll in zwei Stufen erfolgen, nämlich zum 01. Januar 2016 und zum 01. Januar 2018.
Hort in Kinderhäusern
Es besteht ein Rechtsanspruch auf den Besuch einer Krippe oder eines Kindergartens. Die Stadt muss dafür sorgen. Im Gegensatz dazu ist beispielsweisedas Hortangebot eine freiwillige Leistung. Ziel ist es daher, hier einen Kostendeckungsgrad von 15 Prozent zu erreichen. Die Gebührenerhöhung erfolgt ebenfalls in zwei Stufen zum 01. Januar 2016 und zum 01. Januar 2018 erfolgen.
Nikolas Löbel (CDU) nannte die Erhöhung „vernünftig im Vergleich zu den Zahlen anderer Träger“. Man wolle die „Eltern nicht zu sehr belasten“, müsse aber der Gesamtsituation im Haushalt gerecht werden:
Wir werden keinen in einen Wettbewerbsnachteil bringen, wenn wir moderat anpassen.
Da die Gebühren auch nach der Erhöhung noch deutlich unter der Empfehlung der Landeskirchen und des Städte-und Gemeindetages von 20 Prozent liegen werden, sehen auch SPD, Grüne und FDP die Erhöhung als verträglich an. Frau Gökay Akbulut (Die Linke) sieht ihre Partei „natürlich auf Seite der Eltern“ und bemerkte, Gebührenfreiheit sei ein Wahlversprechen der SPD.
Die Vorlage wurde von der Linken und von ALFA abgelehnt. Insgesamt empfahl der Bildungsausschuss dem Gemeinderat mit breiter Mehrheit, die Erhöhung der Gebühren zu tragen. Darüber wird ab kommender Woche in den Haushaltsberatungen erneut verhandelt – eine Zustimmung zur Beschlussvorlage zeichnet sich deutlich ab.