Mannheim/Rhein-Neckar, 10. Januar 2014. (red/pm) Das Opfer eines falschen Polizeibeamten wurde am Mittwochvormittag eine 77-jährige Mannheimerin. Nachdem dieser sich durch einen Vorwand Zutritt zur Wohnung der Geschädigten verschafft hatte, entwendete er Bargeld und Schmuck im Wert von knapp 2.000 Euro.
Information des Polizeipräsidiums Mannheim:
„Gegen 11:00 Uhr sprach ein Unbekannter die Seniorin an der Eingangstür des Mehrfamilienhauses an.
Der Mann legitimierte sich der Frau gegenüber mit einem gefälschten Polizeidienstausweis und teilte ihr mit, dass er wegen eines Wohnungseinbruchs ermittle. Anschließend begleitete der falsche „Ordnungshüter“ die Geschädigte unter dem Vorwand nachzusehen zu müssen, was bei ihr gestohlen wurde, zu deren Wohnung.
Er ging ins Schlafzimmer der Rentnerin, schloss die Tür und verließ kurz darauf die Wohnung mit dem Hinweis, dass er gleich wieder zurückkomme. Die mittlerweile stutzig gewordene Frau bemerkte nun, dass ihr Bargeld und Schmuck im Wert von annähernd 2.000 Euro entwendet wurden. Die Geschädigte rief die Polizei.
Folgende Täterbeschreibung konnte erlangt werden: Mitteleuropäisches Aussehen, sprach „gutes“ Deutsch, etwa 30 bis 40 Jahre alt, 190 cm groß, kurzes dunkles Haar, elegant gekleidet.
Die Polizei rät dringend, die folgenden Ratschläge zu beherzigen:
- Seien Sie nicht vertrauensselig! Hinterfragen Sie stets kritisch! Vor allem lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung!
- Bewahren Sie nie mehr Geld als unbedingt nötig in ihrer Wohnung auf!
- Nutzen Sie Ihre Türsprechanlage!
- Sollten Fremde an der Wohnungstür klingeln, schauen Sie durch den Türspion!
- Öffnen Sie nur mit vorgelegter Sperrvorrichtung (Kette/Riegel)!
- Stehen Amtspersonen in Zivil vor der Tür: Lassen Sie sich Dienstausweise vorzeigen! Halten Sie telefonisch Rücksprache! Rufen Sie im Zweifelsfall die Polizei!
- Prägen Sie sich das Aussehen von Tatverdächtigen oder Tätern ein!
Ausführlich beraten werden Sie auch bei der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle des Polizeipräsidiums Mannheim unter 0621/174-1212.“