Bruchsal/Heidelberg, 09. April 2015. (red) Wie die Staatsanwaltschaft Karlsruhe heute mitteilte, ist die Todesursache des am Mittwoch tot in der Bruchsaler Justizvollzugsanstalt aufgefundenen Häftlings weiter ungeklärt. Möglicherweise ist er an einer Methadonvergiftung verstorben, dafür müssen aber noch weitere chemisch-toxikologische Untersuchungen vorgenommen werden. Mit einem Ergebnis rechnet man erst in einigen Wochen.
Dr. Tobias Wagner, Sprecher der Staatsanwaltschaft, sagte auf Nachfrage, dass ein Schnelltest Methadonspuren gezeigt hätte: “Ob Methadon aber tatsächlich ursächlich war, steht nicht einwandfrei fest. Wir müssen hier das rechtsmedizinische Ergebnis abwarten.” Eine Fremdeinwirkung schließt die Rechtsmedizin aus.
Soviel steht fest: Der 22-jährige Häftling hatte eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten zu verbüßen. In Haft war er seit November 2012, das Ende seiner Haftstrafe wäre im Oktober 2015 gewesen. Vermutlich war er zuvor in Untersuchungshaft, da einige Monate der Strafe fehlen. Er wäre aber mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht auf freien Fuß gekommen, da er wegen weiterer Straftaten angeklagt ist und teils auch schon verurteilt worden war, allerdings noch nicht rechtskräftig.
Ebenfalls sicher ist: Der Häftling hat nicht an einem Methadonprogramm teilgenommen, weshalb die Methadonspuren weitere Ermittlungen nach sich ziehen: “Wir untersuchen jetzt, wie er mit dem Stoff in Kontakt gekommen sein kann.” Ob sich daraus Ermittlungen wegen “Drogenhandels” ergeben? “Das kann ich Ihnen dann beantworten, wenn wir weitere Informationen ermittelt haben.”