Stuttgart/Rhein-Neckar, 09. Dezember 2015. (red/pm) Das Land fördert Baumaßnahmen bei 21 Wohn- und Werkstattprojekten an Behinderteneinrichtungen. Eine der Einrichtungen ist die Johannes-Diakonie in Mosbach. Für Modernisierungen und den Ausbau gemeindenaher Wohnformen in Baden-Württemberg wurden am Mittwoch rund 8,2 Millionen Euro freigegeben. Damit sollen Selbstbestimmung und Teilhabe Behinderter gestärkt werden.
Information des Sozialministeriums:

Sozialministerin Katrin Altpeter. Foto: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
“Sozialministerin Katrin Altpeter hat am Mittwoch rund 8,2 Millionen Euro für die Modernisierung von Behinderteneinrichtungen und den Ausbau gemeindenaher Wohnformen im Land freigegeben.
Mit dem Geld aus Haushaltsmitteln des Landes und Ausgleichsabgabemitteln können über 20 Baumaßnahmen in Wohnheimen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen verwirklicht werden.
Chancen ermöglichen
Insgesamt stehen in diesem Jahr für das in mehreren Tranchen ausgezahlte Förderprogramm rund 20,5 Mio. Euro zur Verfügung.
„Menschen mit Behinderungen sollen ihr Leben ebenso selbstbestimmt gestalten können wie Menschen ohne Behinderungen. Deshalb stellen wir erneut viel Geld zur Verfügung, um ein landesweites, qualitativ und quantitativ hochwertiges Netz an Angeboten für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen und Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die Einbeziehung in die Gemeinschaft zu erleichtern“, so die Ministerin.
21 Wohn- und Werkstattprojekte gefördert
Die jetzt geförderten 21 Wohn- und Werkstattprojekte liegen in den Stadt- und Landkreisen Stuttgart (2), Ravensburg (5), Bodenseekreis (2), Konstanz (4), Hohenlohekreis, Rein-Neckar-Kreis, Freudenstadt, Göppingen, Ortenaukreis, Schwarzwald-Baar-Kreis, Reutlingen und Ostalbkreis.
Für diese Projekte werden rund 3,8 Mio. Euro aus Landesmitteln und rund 4,4 Mio. Euro aus Ausgleichsabgabemitteln eingesetzt. Ausgleichsabgabemittel kommen von Betrieben, die mehr als 20 Arbeitsstellen anbieten, aber nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen (fünf Prozent der Belegschaft) beschäftigen.
Selbstbestimmung und Teilhabe stärken
Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenkonvention im Jahr 2009 liegt der Schwerpunkt der Behindertenhilfe auf Selbstbestimmung und Teilhabe. Demnach haben auch Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft ein Wunsch- und Wahlrecht.
Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Menschen mit und ohne Behinderungen trotz unterschiedlicher Voraussetzungen und Fähigkeiten gemeinsam in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg leben, lernen, wohnen, arbeiten und die Freizeit verbringen können.
Aktionsplan für Inklusion
Seit dem Inkrafttreten des Übereinkommens hat das Land bereits einige weitreichende Schritte zu seiner Umsetzung unternommen. Sie sind eingeflossen in den im Juni 2015 vom Kabinett beschlossenen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg.
Der rund 250 Seiten umfassende Aktionsplan listet 230 Maßnahmenvorschläge in verschiedenen Handlungsfeldern wie Bildung, Gesundheit sowie Arbeit und Beschäftigung auf, mit denen die Landesregierung die Inklusion fördern will.”