Brüssel/Rhein-Neckar, 09. Januar 2013. (red/ld) Gut drei Wochen vor Auslaufen der Frist zur Umstellung auf das SEPA-Format zum EU-weit einheitlichen elektronischen Zahlungsverkehr hat die Europäische Kommission heute vollkommen überraschend einen Änderungsvorschlag eingebracht, nach dem die Übergangsfrist für Unternehmen, öffentliche Stellen und Vereine um sechs Monate verlängert werden soll – auf den 01. August 2014. Zu wenige vor allem kleine und mittlere Unternehmen hätten bisher auf das neue Format umgestellt.
Von Lydia Dartsch
![Foto: Wikipedia public domain State Department Michael Gross](https://istlokal-medien.de/rheinneckarblog1/files/2014/01/Feature-Michel-Barnier-EU-Kommission-Binnenmarkt-Wikipedia-public-domain_300.jpg)
EU-Binnenmarkt-Kommissar Michel Barnier. Foto: Wikipedia public domain State Department Michael Gross
Gerade haben wir zum Thema einen Artikel veröffentlicht – schon ist zumindest der Zeitpunkt eine Nachricht von gestern. Die SEPA-Umstellung wird um ein halbes Jahr verlängert.
Nach den letzten Zahlen vom November 2013 haben bisher 64,1 Prozent der Betroffenen Stellen haben das neue SEPA-Format mit IBAN und BIC bereits für Überweisungen umgestellt. Bei den Lastschriftmandaten sind es nur 26 Prozent. Ohne die Verlängerung der Übergangsfrist müssten ab dem 01. Februar Lastschriften und Überweisungen abgewiesen werden, die noch im alten Format angewiesen sind.
Binnenmarkt-Kommissar Michel Barnier rechne nicht damit, dass die 100-Prozent-Marke zum 01. Februar erreicht werden könne, heißt es in der Pressemitteilung der Europäischen Kommission von heute Mittag. Würde die bisher vorgesehene Regelung greifen, würde das vor allem für kleine und mittlere Unternehmen schwerwiegende Folgen haben, wenn deren Zahlungsein- und -ausgänge dann blockiert wären, heißt es in der Pressemitteilung weiter.
In der Region ist die Umstellung bereits weit fortgeschritten (wir haben aktuell berichtet). Die meisten Kommunalkassen buchen Steuern und Gebühren bereits im SEPA-Format ab, haben ihre Gläubigerkennzahl beantragt und das Buchungssystem unter hohem Aufwand umgestellt. Auch Vereine und Unternehmen sind bereit.
Laut Finanziministerium, bei dem heute ein Gespräch unter anderem mit Vertretern der Bundesbank, des Wirtschaftsministeriums und verschiedener Wirtschaftsverbände stattgefunden hat, ist die Umstellung in Baden-Württemberg weitestgehend erledigt: „Uns wurde signalisiert, dass Baden-Württemberg bereit ist“, informierte die Pressestelle auf unsere Anfrage hin.
Die Umstellungen erfolgten meist mit Hilfe der betreuenden Banken. Diese waren heute Mittag „sehr verblüfft“, wie Erich Rathgeber, Pressesprecher der Sparkasse Rhein-Neckar Nord auf Nachfrage sagte: „Zur Änderung kam heute eine interne Meldung, überschrieben mit „Kein Scherz“.“
Die erste Informationsveranstaltung dazu habe bereits im Dezember 2012 stattgefunden:
90 Prozent unserer Kunden sind vorbereitet. Wir drängen aber weiterhin auf die rasche Umstellung ins SEPA-Format.
Knackpunkte für Unternehmen, Behörden und Vereine seien vor allem die Beantragung der Gläubigeridentifikationsnummer, die diese bei der Deutschen Bundesbank beantragen müssen. Außerdem muss das Buchungssystem umgestellt werden und die IBANs und BICs der Kunden eingepflegt werden, sagte Herr Rathgeber.
Privatpersonen brauchen sich ihre IBAN noch nicht zwingend merken. Ihre Überweisungen müssen erst ab 01. Februar 2016 im SEPA-Format eingereicht werden. Dafür haben Verbraucher noch zwei Jahre Zeit bis Anfang 2016. Überweisungen, die danach noch mit Kontonummer und Bankleitzahl angewiesen werden, dürfen dann nicht mehr bearbeitet werden. Bisher übernehmen die Banken in der Regel die Formatierung in IBAN kostenfrei.
Dem Kommissionsvorschlag müssen nun noch das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union zustimmen. Erst danach tritt die Änderung in Kraft. Eine knappe Frist. Die Abstimmungen im Europäischen Parlament finden in der kommenden Woche statt. Sollten Rat und Parlament erst nach dem 31. Januar zustimmen, gilt die Änderung allerdings rückwirkend ab dem 01. Februar, um den Zahlungsverkehr weiterhin zu ermöglichen.