Mannheim, 09.03.2022. (red/pm) Im dritten Jahr in Folge können sich Musikclubs, Konzertveranstalter und Spielstätten beim Kulturamt der Stadt Mannheim für eine Livemusikförderung bewerben.
Information der Stadt Mannheim:
„Im dritten Jahr in Folge können sich Musikclubs, Konzertveranstalter und Spielstätten beim Kulturamt der Stadt Mannheim für eine Livemusikförderung bewerben. Antragsberechtigt sind all jene, die überwiegend Unterhaltungsmusik im Sinne der GEMA anbieten, im Bezugsjahr mindestens zehn Veranstaltungen mit Livemusik im Sinne der GEMA Tarife U-K, U-V & E, M-CD & M-V durchgeführt haben und deren Besucherkapazität 1000 Personen nicht übersteigt.
Wie schon 2021 wird als Bezugsjahr statt dem Vorjahr erneut das Jahr 2019 herangezogen, damit die pandemiebedingten Einschränkungen für die Veranstaltungsbranche bei der Frage der Antragsberechtigung sowie der Berechnung der Förderbeträge keinen Einfluss nehmen können.
Der Fördertopf der Livemusikförderung enthält in diesem Jahr 30.000 EUR, die unter den Bewerberinnen und Bewerbern aufgeteilt werden. Ausschlaggebend ist dabei die Anzahl der durchgeführten Konzerte, wobei die Förderhöhe auf maximal 4.500 EUR je Antrag limitiert ist.
Die Antragsfrist ist der 31.03.2022. Weitere Informationen und Antragsformulare sind auf der Website des Kulturamtes erhältlich: www.mannheim.de/livemusikfoerderung
Ansprechpartner beim Kulturamt ist Thilo Eichhorn, 0621 293 3783, thilo.eichhorn@mannheim.de
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