Mannheim/Rhein-Neckar, 09. Januar 2013. (red/pm) Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen einen 33-jährigen Mann Anklage wegen Verdachts der räuberischen Erpressung und der gefährlichen Körperverletzung erhoben – der Beschuldigte wurde kurz nach Tat geschnappt, eine andere Person konnte fliehen.
Information der Staatsanwaltschaft Mannheim:
„Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen einen 33-Jährigen Anklage wegen Verdachts der schweren räuberischen Erpressung und der gefährlichen Körperverletzung erhoben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in den Abendstunden des 05. November letzten Jahres einen 71 Jahre alten Mannheimer Schrotthändler auf dessen Gelände überfallen zu haben.
Hierbei soll er zusammen mit einem noch unbekannten Komplizen den Geschädigten zunächst gefesselt und geknebelt sowie mit einer täuschend echt aussehenden Softairpistole bedroht haben. Das eingeschüchterte und wehrlose Opfer verriet daraufhin, wo sich Bargeld – etwa 3.000 Euro – befand, welches der Beschuldigte an sich nahm. Hiermit war man jedoch nicht zufrieden.
Vielmehr vermuteten die Verdächtigen, dass noch mehr zu holen sein müsse. Um den Geschädigten zur Preisgabe weiterer Geldverstecke zu zwingen, drehte ihm nach dem Ergebnis der Ermittlungen der Beschuldigte den kleinen Finger um, bis eine Risswunde entstand. Außerdem stülpten ihm die mutmaßlichen Täter eine Plastiktüte über den Kopf, wodurch das Opfer Atemnot erlitt und in Todesangst versetzt werden sollte. Der Geschäftsmann blieb aber dabei, dass er nicht mehr Geld vor Ort habe. Er wurde daraufhin an die Heizung gefesselt und man begann das Anwesen zu durchsuchen.
Inzwischen war jedoch die durch einen Zeugen alarmierte Polizei eingetroffen, die den Beschuldigten im Besitz der Beute festnehmen konnte, während seinem Begleiter die Flucht gelang. Der eigens zur Tatbegehung aus dem Ausland angereiste Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft. Er hat die Tat eingeräumt, zu seinem Komplizen jedoch nur vage Angaben gemacht. Die Ermittler gehen davon aus, dass es einen gezielten Tipp auf das Objekt gegeben haben dürfte. Ein Termin bei der 5. Strafkammer des Landgerichts Mannheim ist noch nicht bekannt.“