Rhein-Neckar-Kreis, 8. Juli 2021. (red/pm) Die sinkenden Inzidenzzahlen gepaart mit steigenden Impfquoten sorgen dafür, dass analog zu den Lockerungen im öffentlichen Leben auch im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis der Dienstbetrieb wieder den aktuellen Entwicklungen angepasst wird.
Information des Rhein-Neckar-Kreis:
„Die sinkenden Inzidenzzahlen gepaart mit steigenden Impfquoten sorgen dafür, dass analog zu den Lockerungen im öffentlichen Leben auch im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis der Dienstbetrieb wieder den aktuellen Entwicklungen angepasst wird. „Unser Selbstverständnis als öffentliche Behörde ist es, nah an unseren Kundinnen und Kunden dran zu sein.
Der Dienstbetrieb ist daher künftig wieder stärker darauf ausgerichtet, für die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises persönlich ansprechbar zu sein – natürlich unter Beachtung der gängigen Hygiene- und Abstandsregeln“, sagt der Leiter des Haupt- und Personalamts, Lukas Würtele.
Termine nach Vereinbarung, um Besucherströme zu kanalisieren und Wartezeiten zu vermeiden
Konkret bedeutet dies, dass der Publikumsverkehr weiterhin überwiegend terminbasiert erfolgt. Terminvereinbarungen für persönliche Vorsprachen in den Ämtern des Rhein-Neckar-Kreises sind telefonisch unter der Behördennummer 115 oder online unter www.rhein-neckar-kreis.de/termine möglich – so können Besucherströme kanalisiert und Wartezeiten vermieden werden. In wichtigen Anliegen ist eine persönliche Vorsprache ab Montag, 5. Juli, aber auch ohne Termin wieder möglich. Zudem ist die Tiefgarage im Heidelberger Haupthaus in der Kurfürsten-Anlage 38-40 wieder für Besucherinnern und Besucher geöffnet. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (OP- oder alternativ FFP2-Maske) ist in allen Dienstgebäuden des Landratsamtes verpflichtend.
Übrigens kann in manchen Fällen auf Behördengänge sogar ganz verzichtet werden: Im Serviceportal Baden-Württemberg www.service-bw.de stehen bereits viele Online-Dienste für bestimmte Verwaltungsdienstleistungen zur Verfügung. Digital beantragt werden können beim Rhein-Neckar-Kreis beispielsweise der Schwerbehindertenausweis, die Hilfe zur Pflege oder BAföG. Benötigt wird hierfür lediglich ein kostenfreies Servicekonto. Zukünftig sollen weitere Online-Services folgen. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen ihre Verwaltungsleistungen bis 2022 auch digital zur Verfügung zu stellen.
Weitere Informationen zu den Verwaltungsdienstleistungen in Baden-Württemberg sind unter www.service-bw.de abrufbar.
(Erstellt am 02. Juli 2021)“