Rhein-Neckar, 08. Mai 2017. (red/pm) Die Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises und der Betreuungsverein SKM Rhein-Neckar/Heidelberg laden zu zwei Informationsveranstaltungen in Plankstadt und St. Leon-Rot ein. Bürgerinnen und Bürger können sich dort umfassend über die Möglichekeiten von Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung informieren.
Information des Rhein-Neckar-Kreises:
Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt – dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr.
Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung können sich Interessierte wieder im Rahmen von zwei Infoveranstaltungen informieren, zu der die Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises und der Betreuungsverein SKM Rhein-Neckar/Heidelberg die Bevölkerung herzlich einlädt:
- am Montag, 15. Mai, um 18:00 Uhr in St. Leon-Rot, Ratssaal, Rathausstraße 2
- am Mittwoch, 17. Mai, um 18:00 Uhr in Plankstadt, Gemeindezentrum, Schwetzinger Str. 31.
Als Ansprechpartnerinnen zur Beantwortung individueller Fragen stehen Stefanie Kurz vom SKM sowie Hanna Straub bzw. Tillmann Schönig von der Betreuungsbehörde des Kreises vor Ort zur Verfügung.
Der Eintritt ist frei. Es wird allerdings um vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 06221 522 2170 oder per Mail an Alexander.Persch@rhein-neckar-kreis.de gebeten.