Mannheim, 08. Oktober 2015. (red) Der grüne Stadtrat und Landtagskandidat Gerhard Fontagnier hatte im Mai zwei Beschwerden beim Deutschen Presserat gegen unsere Berichterstattung eingereicht. In einem Artikel sieht er “falsche” Informationen und in einem Facebook-Post sieht er sich in seiner Ehre verletzt – eine Beschwerde wurde nun als „unbegründet“ zurückgewiesen.
Wir hatten über Herrn Fontagnier folgenden Satz geschrieben:
Intellektuell ist er sehr einfach gestrickt – er meint, bei anderen das erkennen zu können, was ihn ausmacht.
Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserats erkennt mehrheitlich (5:2 Stimmen) in dem Kommentar keine Ehrverletzung gemäß Ziffer 9 des Pressekodex. Der streitgegenständliche Beitrag sei eindeutig als Meinung erkennbar. Die darin geäußerte Kritik überschreite auch in der Formulierung „Intellektuell ist er sehr einfach gestrickt“ die Grenze zur Schmähkritik noch nicht.
Dem durchschnittlich verständigen Leser sei der Sachzusammenhang – das Verhalten des Beschwerdeführers nach einer Ratssitzung – bewusst. Aus diesem Sachzusammenhang sei die fragliche Formulierung, zumal sie direkt im Anschluss mit „er meint, bei anderen das erkennen zu können, was ihn ausmacht“ weiter erklärt wird, beziehbar. Es werde hinreichend deutlich, dass keine Pauschalabwertung der Person der Beschwerdeführers vorgenommen wird.
Insgesamt liege damit kein Verstoß gegen die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats vor, so dass der Beschwerdeausschuss die Beschwerde für unbegründet erklärte.
Am 23. Mai reichten zwei weitere Personen aus dem Kreis von “Mannheim sagt Ja” Beschwerde gegen unsere Berichterstattung ein. Diese Beschwerden wurden beide ebenfalls als unbegründet zurückgewiesen.
Anm. d. Red.: Wir sind seit rund zwei Jahren Mitglied im Deutschen Presserat. In dieser Zeit sind vier Beschwerden von „Mannheim sagt Ja“-Mitgliedern gegen uns eingegangen und eine von einem Mitglied einer Bürgerinitiative, wie wir aktuell erfahren haben – dazu berichten wir noch nach.