Rhein-Neckar-Kreis, 08. Mai 2012. (red/pm) Schwetzinger Hardt mit 3.200 Hektor größtes Waldschutzgebiet in der Metropolregion. 53 Prozent sind Erholungswald. Die Kommunen haben dem Verordnungsentwurf bereits im Grundsatz zugestimmt. Stellungnahmen können bis 06. Juni 2012 abgegeben werden.
Information des Rhein-Neckar-Kreis:
„In der Schwetzinger Hardt entsteht das größte Waldschutzgebiet mit Erholungswald in Baden-Württemberg, freut sich der Leiter des Forstamtes im Rhein-Neckar-Kreis“, Dr. Dieter Münch. Das neue regionale Waldschutzgebiet hat eine Größe von etwa 3.200 Hektar und stellt mit dieser Ausdehnung eine absolute Besonderheit in Baden-Württemberg dar, wie Forstdirektor Sebastian Eick vom Forstamt im Rhein-Neckar-Kreis erläutert.
Die Waldfläche unterteilt sich in fünf Prozent Bannwald, wo zur unbeeinflussten Entwicklung des Waldes keine forstliche Bewirtschaftung stattfindet, 42 Prozent Schonwald, der in Erhaltungs- und Entwicklungszonen untergliedert ist, und 53 Prozent gesetzlichen Erholungswald.
Die Entwicklung der Schutzgebietskonzeption für die Schwetzinger Hardt ist ein gelungenes Beispiel sowohl für eine frühe und intensive Einbindung der Kommunen auf Kreisebene, als auch für eine konstruktive Zusammenarbeit der unteren und höheren Forst- und Naturschutzbehörden. Der Leiter des Kreisforstamtes sieht im regionalen Waldschutzgebiet Schwetzinger Hardt auch einen attraktiven Baustein des Regionalparks Rhein-Neckar im Zentrum der Metropolregion.
Die „Schwetzinger Hardt“ ist ein großes geschlossenes Waldgebiet zwischen Schwetzingen und Oftersheim im Norden, Walldorf und Hockenheim im Süden und wird begrenzt von der Bundesautobahn (BAB) 6 im Westen und der BAB 5 im Osten. Seine Lage Mitten in der Metropolregion Rhein-Neckar macht diesen so genannten „Hardtwald“ nicht nur zu einem beachtlichen Naherholungsgebiet, sondern auch besonders wichtig für die Grundwassergewinnung und den regionalen Klimaschutz.
Als größtes Dünengebiet Baden-Württembergs mit markanten Dünenzügen und ausgedehnten Dünen- und Flugsandfeldern ist die Schwetzinger Hardt aber auch von überregionaler Bedeutung für den Natur- und Artenschutz. Große Teile sind als Flora-Fauna-Habitat- (FFH) und Vogelschutzgebiet nach Natura 2000 ausgewiesen.
Aufgrund der großen Bedeutung, die dieses noch geschlossene Kiefernwaldgebiet für Naturschutz und Naherholung hat, hat das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises bereits im Jahr 2005 die Initiative ergriffen, das gesamte Waldgebiet unter besonderen forstrechtlichen Schutz zu stellen.
Dabei wurde von Anfang an das Einvernehmen mit den sieben betroffenen Kommunen, das sind die Städte Hockenheim, Leimen mit dem Ortsteil St. Ilgen, Schwetzingen und Walldorf sowie die Gemeinden Oftersheim, Reilingen und Sandhausen, gesucht. Gemeinsames Ziel war es, in einem großen Waldgebiet den Schutz der Natur mit der Erholungsnutzung und einer nachhaltigen wirtschaftlichen Nutzung in Einklang zu bringen.
Zusammen mit der höheren Forstbehörde beim Regierungspräsidium Freiburg wurde dann das Konzept zur Ausweisung eines „Regionalen Waldschutzgebiets und Erholungswaldes Schwetzinger Hardt“ entwickelt. Die Kommunen haben dem Verordnungsentwurf bereits im Grundsatz zugestimmt. Das förmliche Verfahren zur Ausweisung des Großschutzgebiets durch das Regierungspräsidium Freiburg ist nun mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Information der Bevölkerung angelaufen. Stellungnahmen können bis zum 06. Juni 2012 beim Regierungspräsidium Freiburg abgegeben werden.“