Heidelberg/Rhein-Neckar, 08. November 2013. (red/pm) Am 13. November tagt der Sozialausschuss im Heidelberger Landratsamt. Themen sind unter anderem Pflege, Alten-und Eingliederungshilfe.
Information des Landratsamtes Rhein-Neckar:
„Mit dem Thema der Pflege im Rhein-Neckar-Kreis, den perspektivischen Entwicklungen in der Altenhilfe und der Eingliederungshilfe, sowie den aktuellen Entwicklungen der Sozial- und Teilhabeplanung im Rhein-Neckar-Kreis, befassen sich die Mitglieder des Sozialausschusses am kommenden Mittwoch, 13. November 2013. Die öffentliche Sitzung, zu der Landrat Stefan Dallinger auch die interessierte Bevölkerung herzlich einlädt, beginnt um 14:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Heidelberger Landratsamts, Kurfürsten-Anlage 38 – 40.
Landrat Stefan Dallinger stellt den Ausschussmitgliedern die Bedarfseckwerte für die stationäre Pflege vor. Der im Jahr 2009 erstellten Kreispflegeplanung wurden die vom Sozialministerium für das Jahr 2015 berechneten Bedarfseckwerte zugrunde gelegt. Der Kreispflegeplan zeigt auf, welche Bedarfe sich in den jeweiligen Planungsräumen des Kreises nach den Bedarfseckwerten voraussichtlich ergeben.
Gegenüber der letzten Schätzung für das Jahr 2015 errechnet sich nun für das Jahr 2020 ein um 20 Prozent höherer Bedarf an Pflegeheimplätzen. Wird von einer rückläufigen Nachfrage nach Pflegeheimplätzen aufgrund der Ausweitung ambulanter Angebote ausgegangen, so könnten die vorhandenen und im Bau befindlichen Plätze ausreichen, um den Bedarf für 2020 abzudecken.
Pflegeinfrastruktur, Ausbildungssituation und Fachkräftemangel
Weitere Themen im Bereich der Pflege sind die Pflegeinfrastruktur im ambulanten Bereich, sowie die Ausbildungssituation in Baden-Württemberg und im Rhein-Neckar-Kreis und Strategien gegen den Fachkräftemangel im Pflegebereich.
Als weiteren Tagesordnungspunkt informiert der Landrat über perspektivische Entwicklungen in der Altenhilfe und Eingliederungshilfe.
Durch die zum 01. September 2009 in Kraft getretene Landesbauheimverordnung und die damit verbundenen Regelungen hinsichtlich Ausstattung und Zimmergröße der Pflegeheime und vollstationären Einrichtungen für volljährig psychisch kranke oder behinderte Menschen, ergeben sich betriebsnotwendige Investitionen in den Pflegeheimen, die über Heimentgelte bzw. Mieten refinanziert werden können.
Für die Umsetzung der Regelungen bei bestehenden Heimen gilt grundsätzlich eine Übergangsfrist von zehn Jahren, wobei diese unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden kann.
Kostensteigerungen und Belastungen für Selbstzahler
Im Sinne einer besseren Pflegeinfrastruktur ist diese Entwicklung zu begrüßen, allerdings sind erhebliche Kostensteigerungen und Belastungen für Selbstzahler und die Stadt- und Landkreise als Träger der Sozialhilfe als Folge dieser Entwicklung einzuplanen. Sowohl für die Altenhilfe, als auch für die Behindertenhilfe gilt, dass die Kostenbelastung der Stadt- und Landkreise im Bereich der Sozialhilfe unter den gegebenen Bedingungen in den nächsten Jahren kontinuierlich steigen wird.
Weiterhin werden die Ausschussmitglieder von den aktuellen Entwicklungen der Sozial- und Teilhabeplanung im Rhein-Neckar-Kreis Kenntnis nehmen. Der Rhein-Neckar-Kreis hat im Rahmen der Sozial- und Teilhabeplanung die Aufgabe, ein flächendeckendes Netz an Angeboten für Menschen mit Behinderung vorzuhalten.
Sowohl für Menschen mit geistiger Behinderung, als auch für Menschen mit seelischer Behinderung sind daher in den letzten Monaten mehrere Projekte entstanden bzw. in Planung. Die im Folgenden kurz dargestellten Vorhaben sind Ausfluss der Sozial- und Teilhabeplanung des Rhein-Neckar-Kreises und somit Gegenstand der strategischen Ziele des Kreises.
Einrichtung einer therapeutischen Wohngruppe
Für Menschen mit geistiger Behinderung und stark herausfordernden Verhaltensweisen laufen derzeit, in Kooperation mit der Stadt Heidelberg und der Johannes-Diakonie Mosbach, die Planungen zur Errichtung einer Therapeutischen Wohngruppe mit Anschlusslösungen zur Vorbereitung auf ein stationäres Wohnheim an zwei Standorten im Rhein-Neckar-Kreis.
Für Menschen mit einer geistigen Behinderung und zunehmendem Pflegebedarf gilt es in erster Linie, dem steigenden Pflegebedarf gerecht zu werden und den Teilhabebedarf dieser Personen zu decken. Ein sogenanntes binnendifferenziertes Wohnheim mit 36 Plätzen befindet sich in Eberbach bereits im Bau, in St. Leon-Rot folgt ein weiteres mit 24 Plätzen. Ein zusätzliches Projekt ist im nördlichen Rhein-Neckar-Kreis geplant.
Auch im Bereich der klassischen stationären Wohnheime besteht weiterhin Bedarf. Ein Wohnheim mit 24 Plätzen befindet sich in Eberbach im Bau und im Pilgerhaus in Weinheim entstehen durch den Ersatzneubau des bisherigen Wohnheims 13 zusätzliche stationäre Plätze.“
„Ambulant Betreutes Wohnen“
Ein weiteres Ziel des Rhein-Neckar-Kreises ist es, das sogenannte „Ambulant Betreute Wohnen“ für Menschen mit Behinderung auszubauen. Im Rahmen des stationären Trainingswohnens erhalten Menschen mit Behinderung in der Regel innerhalb von zwei Jahren die notwendige Förderung, um den Schritt in ambulante Wohnformen meistern zu können.
Eine Weinheimer Einrichtung wird dazu künftig drei Plätze für das Trainingswohnen vorhalten. Auch in Sinsheim, Sandhausen, Wiesloch und Schwetzingen sollen derartige Angebote entstehen.
Auch im Bereich der Werkstätten für behinderte Menschen gibt es künftig Erweiterungen. Am Standort Hockenheim ist ein Ausbau von 30 weiteren Plätzen geplant. Für Menschen mit Behinderung, die aufgrund ihrer verminderten Leistungsfähigkeit nicht in der Werkstatt beschäftigt werden können, entstehen weitere Plätze in Förder- und Berufsgruppen.
In Meckesheim ist zudem eine Werkstatt mit insgesamt 60 Plätzen für Menschen mit seelischer Behinderung geplant.“