Rhein-Neckar, 08. Februar 2017. (red/pm) Auch in diesem Jahr können aus der Förderlinie „Spitze auf dem Land“ des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und EFRE 2014 bis 2020 wieder innovative kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gefördert werden.
Information des Landratsamtes Rhein-Neckar:
“Fördermittel können KMU mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum im engeren Sinne erhalten, die aufgrund ihrer Innovationsfähigkeit und ihrer ausgeprägten Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen.
Der Fördersatz beträgt bis zu 20 Prozent der Investitionssumme, maximal 400.000 Euro. Bezuschusst werden große umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung sowie wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte.
Die Antragstellung erfolgt durch die jeweilige Gemeinde, die nächste Bewerbungsrunde läuft bis 31. März 2017. Im Rhein-Neckar-Kreis ist bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Antragstellung in den Städten und Gemeinden Angelbachtal, Eberbach, Epfenbach, Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Helmstadt-Bargen, Neckarbischofsheim, Neidenstein, Reichartshausen, Schönbrunn, Sinsheim, Lobbach, Spechbach, Waibstadt und Zuzenhausen möglich.
Die aktuelle Ausschreibung und weitere Informationen zum Förderprogramm gibt es unter http://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/laendlichen-raum-staerken/efre/spitze-auf-dem-land/ oder beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Nahverkehr und Wirtschaftsförderung. Ansprechpartnerin ist Barbara Schäuble, E-Mail: barbara.schaeuble@rhein-neckar-kreis.de, Telefon 06221 522-522-2501.”