Mannheim/Rhein-Neckar, 08. Mai 2014. (red/pm) In der vergangenen Sitzung des Hauptausschusses hat die Verwaltung ihre Empfehlung an den Gemeinderat zur Entscheidung über die Eckpunkte zum Grünzug Nordost, insbesondere im Hinblick auf die Aufgabenstellung für den Ideenwettbewerb gegeben.
Information der Stadt Mannheim:
“Die Eckpunkte waren in vier Arbeitsgruppen unter Beteiligung von Politik, Bürgerschaft und Verbänden erarbeitet worden. Der Hauptausschuss und der ebenfalls zugeladene Ausschuss für Umwelt und Technik haben der Beschlussvorlage der Verwaltung mit großer Mehrheit zugestimmt, nachdem wenige Änderungen und Ergänzungen vor allem zum Thema Frischluftschneise oder zum Thema Wohnen beschlossen worden waren.
„Wir haben heute ein bemerkenswertes Ergebnis erzielt und wir können dabei feststellen, dass dort, wo es Diskussionen gab, also zum Beispiel U-Halle oder Rott, dies Themen sind, die außerhalb des BUGA-Geländes liegen“, erläutert Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz. Und er ergänzt: „Die Planungsgruppen haben mit der Erarbeitung der Eckpunkte eine Leitplanung für den jetzt folgenden Wettbewerb erarbeitet. Diese Empfehlungen gehen jetzt an den Gemeinderat, der über die Eckpunkte für den Grünzug Nord-Ost letztlich entscheiden wird. Ich möchte allen Beteiligten für ihr großes Engagement in diesem Entscheidungsfindungsprozess danken“.
51 Eckpunkte beschlossen
Insgesamt wurden 51 Eckpunkte beschlossen, zehn in der Planungsgruppe Neckarsprung, 14 in der Planungsgruppe Feudenheimer Au, 16 in der Planungsgruppe Spinelli Barracks und elf Eckpunkte in der Planungsgruppe Spinelli Freiland.
Die Verwaltung hat die Eckpunkte der Planungsgruppen als Arbeitserleichterung für die Wettbewerbsteilnehmer in sieben übergeordnete Themenkomplexe eingeordnet: Qualifizierung Grünzug, Landschaftswahrnehmung/ Landschaftsbild /Naturraum, Frischluft, Städtebau, Mobilität und Durchwegung, Sport und Bewegung sowie Soziale Aspekte.
Plausibilität der Eckpunkte, Abgleich auf konträre Beschlüsse, Auswirkungen
„Prüfkriterien“ für die Würdigung durch die Verwaltung waren unter anderem die Plausibilität der Eckpunkte, der Abgleich auf konträre Beschlüsse innerhalb der Planungsgruppen, die Auswirkungen zum Beispiel auf naturschutzfachliche Belange oder die Landschaftsschutzgebietsverordnung aber auch auf planungsrechtliche Restriktionen, Auswirkungen und Herausforderungen.
Als Ergebnis der Prüfung ist festzuhalten: Die Verwaltung hat die Eckpunkte der Planungsgruppen als gute und solide Basis für die Auslobung des Ideenwettbewerbs empfohlen und bei einigen Eckpunkten hat sie aber fachliche Hinweise gegeben. Diese Hinweise widersprechen nicht dem Geist des entsprechenden Eckpunktes, sollen aber dem Gemeinderat und später den Landschaftsplanern zum besseren Verständnis und zur Orientierung dienen.”