Ludwigshafen, 08. April 2016. (red/pol) In einer Partneranzeige wurde ein Senior auf eine 75-jährige „Roswitha“ aufmerksam. Über eine Partnervermittlungsfirma sollte er ihre Daten erhalten. Für das Unterschreiben eines Vertrages erhielt er ein Schreiben, in dem acht Damen mit falschen Adressen vorgestellt wurden – „Roswitha“ war nicht dabei.
Information des Polizeipräsidiums Rheinpfalz:
„Nachdem ein Senior in der Zeitung in einer Partnerannonce auf eine 75-jährige „Roswitha“ aufmerksam wurde, rief er bei der Telefonnummer an. Es meldete sich eine Frau, die sich als Mitarbeiterin einer Partnervermittlungsfirma zu erkennen gab. Sie brachte den Senior dazu, dass er sich mit ihr zu einem persönlichen Beratungstermin traf.
Während des Termins versicherte sie ihm, dass ihm die Daten zu „Roswitha“ und anderen potentiellen Frauen von ihrer Partnervermittlungsfirma übermittelt werden würden, wenn er einen Vertrag unterschreiben würde. Da der Senior aufgrund geringer Sehkraft nicht in der Lage war, den Vertrag zu lesen, verließ er sich auf die Frau.
Diese erwähnte jedoch nicht, dass im Vertrag stand, dass er 4.000 Euro zahlen müsse. Sie verlangte mündlich „lediglich“ zunächst eine Vorauszahlung von 500 Euro, die er mit EC-Karte zahlen sollte. In das Kartenlesegerät gab sie allerdings 1.500 Euro ein, was der Senior auch nicht lesen konnte.
Diese 1.500 Euro wurden auch direkt abgebucht. Als Gegenleistung bekam der Senior lediglich ein Schreiben von der Partnervermittlungsagentur, in dem ihm acht Damen vorgestellt wurden, allerdings mit falschen Adressen und „Roswitha“ war auch nicht dabei.
Die Polizei rät, Verträge mit Partnervermittlungsagenturen genau durchzulesen und vorsichtig beim Unterschreiben von Verträgen zu sein.“