Heidelberg, 08. März 2016. (red) Vor der zweiten Großen Strafkammer ist seit heute der Fall einer besonders schweren Brandstiftung an einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge. Die Angeklagten sollen am 11. Oktober an mehreren Stellen eines Flüchtlingsheims Feuer gelegt haben. Ihr Ziel dabei war es wohl, die rund 180 Bewohner in Lebensgefahr zu bringen.
Seite heute ist vor der zweiten Großen Strafkammer der Fall einer besonders schweren Brandstiftung an einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge. Er läuft unter dem Aktenzeichen 2 KLs 300 Js 22866/15. Angeklagt sind die zwei Männer Mohamad R. und Adil M. wegen versuchter gemeinschaftlicher besonders schwerer Brandstiftung und Sachbeschädigung.
Die Angeklagten sind pakistanische Staatsangehörige im Alter von 23 und 27 Jahren. Wie die Polizei mitteilt, handle es sich bei einem der Verdächtigen offenbar um einen ehemaligen Bewohner der Flüchtlingsunterkunft. Bei der Tatausführung waren beide Beschuldigte mit 1,76 und 1,46 Promille erheblich alkoholisiert.
Am 11. Oktober 2015 sollen die Angeklagten dann, gegen 01:45, an mindestens sechs Stellen Feuer gelegt haben. Hierbei soll der Angeklagte M. jeweils mit einem Feuerzeug die Brände gelegt und der Angeklagte R. nach etwaigen Tatzeugen Ausschau gehalten haben.
Die beiden haben wohl damit gerechnet, dass die Flammen auf das Wohngebäude übergreifen könnte und damit dessen Bewohner in Lebensgefahr gebracht werden.
In der Flüchtlingsunterkunft, in der Henkel-Terson-Straße 14-16 in Heidelberg, lebten zum Zeitpunkt des Anschlages etwa 180 Menschen. Glücklicherweise wurde niemand verletzt – das Feuer wurde schnell bemerkt, wodurch Polizei und Feuerwehr rechtzeitig eingreifen und verhindern konnten, dass sich der Brand ausbreitete.
Doch unabhängig davon, ob jemand zu Schaden gekommen ist, ist auch der Versuch einer Brandstiftung potenziell lebensgefährdend. Die Kammer hat zur Durchführung der Beweisaufnahme 11 Zeugen und eine Sachverständige geladen.