Heidelberg, 08. März 2018. (red/pol) Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg erließ das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehl gegen einen 23-Jährigen deutschen Staatsangehörigen. Der Beschuldigte steht im dringenden Verdacht, sich knapp 310 Gramm Amphetamin beschafft zu haben und mit den Betäubungsmitteln Handel treiben zu wollen. Durch den Verkauf wollte er sich eine Einnahmequelle von nicht unerheblichem Umfang verschaffen.
Information der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim:
„Aufgrund anderer Ermittlungen wurde die Wohnung des 23-Jährigen am Dienstag, gegen 14:00 Uhr von Polizeibeamten des Polizeireviers Heidelberg-Süd aufgesucht. Die Beamten entdeckten in der Wohnung im Stadtteil Heidelberg-Rohrbach Betäubungsmittel, die offen auf einem Kühlschrank lagen. Deshalb wurde die Wohnung nach weiteren Betäubungsmitteln durchsucht. Bei der Durchsuchung konnten die Beamten letztlich insgesamt 310 Gramm Amphetamin, teilweise bereits in Kleinmengen portioniert, und diverse Verpackungsutensilien sicherstellen. Die Menge des Rauschgifts und die teils vorhandenen Portionierungen ließen darauf schließen, dass der 23-Jährige einen gewerbsmäßigen Handel mit den Betäubungsmitteln betrieb und noch betreiben wollte. Der 23-Jährige wurde daraufhin vorläufig festgenommen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde der 23-jährige am Mittwochnachmittag der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt. Diese erließ gegen den Beschuldigten Haftbefehl wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge aufgrund bestehender Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Der Beschuldigte wurde danach in eine Justizvollzuganstalt eingeliefert.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei Heidelberg dauern an.“