Mannheim, 07. Dezember 2015. (red/nh) Das Bundesverfassungsgericht eröffnet eine Hauptverhandlung im Verbotsverfahren gegen die NPD. Das gab das Bundesverfassungsgericht heute in einer Pressemitteilung bekannt. Damit folgt das Gericht Anträgen des Bundesrats. Die Verhandlungstermine finden am 01., 02. und 03. März 2016 in Karlsruhe statt. Ob die NPD anschließend verboten wird, lässt sich noch nicht sagen – allerdings müssen für die Eröffnung eines Verfahrens begründete Verdachtsmomente vorliegen.