Ladenburg, 07. Januar 2020. (red/pm) Aufgrund des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts müssen die Kommunen in Baden-Württemberg ihr Haushalts- und Rechnungswesen spätestens ab dem Jahr 2020 nach dem neuen Haushaltsrecht führen. Die Stadt Ladenburg wird ihr Haushalts- und Rechnungswesen zum Stichtag 01. Januar 2020 auf das neue kommunale Haushaltsrecht (NHKR) umstellen.
Information der Stadt Ladenburg:
„Die Umstellung bedarf auch einer Totalumstellung des Abrechnungsprogramms in der Finanzverwaltung, sodass technisch bedingt keine Abbuchungen im Zeitraum vom 01. Januar 2020 bis 10. Januar 2020 möglich sind. Fällige Beträge werden ab der dritten Januarwoche eingezogen, danach wieder wie gewohnt zur jeweiligen Fälligkeit. In dieser Zeit werden keine Mahnungen für Teilnehmer am Lastschriftverfahren erzeugt. Wir bitten um Verständnis und Beachtung.
Hintergrund
Nach dem bisherigen Haushaltsrecht erfolgte die Haushaltsplanung und -Bewirtschaftung nach den Grundsätzen der sogenannten Kameralistik, einer zahlungsorientierten Darstellungsform, in der im Wesentlichen nur Geldflüsse betrachtet werden.
Mit dem Umstieg auf das NHKR geht die Veranschlagung und Buchung des Ressourcenverbrauchs (Aufwand und Ertrag) sowie der Zahlungsvorgänge (Auszahlungen und Einzahlungen) in einem doppischen Rechnungswesen einher. So berücksichtigt das NKHR beziehungsweise die Kommunale Doppik beispielsweise auch Abschreibungen, die zwar einen Aufwand darstellen, aber nicht unmittelbar zu Auszahlungen führen. Ziel ist dabei, verbrauchte Ressourcen zumindest mittelfristig periodengerecht auszugleichen.“