Mannheim, 07. Juni 2019. (red/pro) Aktualisiert. “Die GBG Unternehmensgruppe und die MWS Projektentwicklungsgesellschaft (MWSP) haben mehrere Schritte unternommen, um die Konversion besonders auf Turley voranzutreiben. Dazu zählt maßgeblich der Rücktritt der MWSP von allen mit der Tom Bock Group (Frankfurt) geschlossenen Verträgen”, informierten die städtischen Gesellschaften heute Mittag per Pressemitteilung. Damit wird erheblicher Druck gegen Tom Bock aufgebaut und eine Eskalation in Kauf genommen.
“Wie in der Vergangenheit berichtet, kommt es seit geraumer Zeit zu massiven Leistungsstörungen der Tom Bock Group
(TBG) auf Turley”, teilt die MWSP, Tochter der städtischen GBG mit. Deshalb sei der grundsätzliche Erfolg der Entwicklung von lebendigen Stadtquartieren auf Turley und Sullivan gefährdet.
Nachdem Ende des vergangenen Jahres die MWSP von einem Verkauf der Baufelder IV und V durch die TBG an die Entwicklungsgesellschaft Fortoon erfahren hatte, wurde der Aufsichtsrat umgehend im Dezember über den Sach- und Kenntnistand unterrichtet.
Die Lokalzeitung Mannheimer Morgen berichtete dann Anfang des Jahres, dass der Kaufpreis 36 Millionen Euro betragen habe – diese Zahl ist allerdings unbestätigt. Die Baufelder waren von der MWSP an die TBG für rund sechs Millionen Euro verkauft worden.
“Denkbar weitester Schritt”
Seit 2017 stockt die Entwicklung insbesondere auf Turley durch die TBG. “Die MWSP-Geschäftsführung hat gegenüber dem Aufsichtsrat, dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit in der Vergangenheit mehrfach betont, dass die MWSP ihre Rechtsposition gegenüber der TBG aktiv wahrt, um die städtebauliche Entwicklung des Quartiers wie geplant zum Erfolg zu führen. Wir finden uns als MWSP auch im Sinne der weiteren Beteiligten mit den bereits zu lange andauernden Leistungsstörungen durch die TBG nicht ab und sind darum weitere rechtliche Schritte gegangen”, teilt die MWSP mit.
Zur umfassenden Wahrung ihrer Rechtsposition und Sicherung der Entwicklung sei man “den denkbar weitesten Schritt gegangen
und von allen Verträgen mit der TBG zurückgetreten, was in der Folge je nach Vertrag Schadensersatzansprüche oder die Möglichkeit eröffnet, mit anderen Partnern die Projekte zu realisieren.”
Einstweilige Verfügung
Zudem habe man “per Einstweiliger Verfügung den Widerspruch zum Vollzug der Kaufverträge ins Grundbuch eintragen lassen”. Übersetzt: Man hält die Pistole auf die Brust – denn irgendwelche Weiterveräußerungen von Geländen wird es damit nicht geben. Aus RNB-Sicht ist fraglich, ob sich der Rücktritt von allen Verträgen auf bereits getätigte Geschäfte anwenden lässt – zumindest wird dies wohl aber versucht und bedeutet erheblichen Druck auf TBG.
Dieser Schritt sei notwendig geworden, um “die der MWSP vom Gemeinderat der Stadt auferlegten Aufgaben erfüllen und insbesondere Turley wie geplant vollständig entwickeln zu können. Dazu zählt auch der dringend notwendige Bau der Tiefgarage unter dem Appellplatz.”
Erhebliche juristische Frontstellung
„Wir finden uns nicht damit ab, dass die TBG die Entwicklung von Turley weiterhin blockiert. Darum haben wir nach Beratung mit unseren Juristen entschieden, von den Verträgen mit dem Investor zurückzutreten“, sagt GBG- und MWSP-Geschäftsführer Karl-Heinz Frings. Die MWSP bereite darum jetzt andere Wege vor, um die Umsetzung der Projekte sicherzustellen. Welche das sind, wurde auf Nachfrage nicht genannt – mit Hinweis auf die drohende juristische Auseinandersetzung. “Zu Einzelheiten können wir aktuell zur Sicherung unserer Rechtsposition keine Angaben machen”, sagte Unternehmenssprecher Christian Franke auf RNB-Anfrage.
Soviel wurde mitgeteilt – die Rechtsberatung der MWSP werde nun von der Rechtsabteilung der GBG übernommen und zusätzlich sein eine spezialisierte Anwaltskanzlei in der Sache beauftragt worden. Darüber hat die Geschäftsführung den Aufsichtsrat am 06. Juni 2019 informiert.
Heikle Situation
Aus RNB-Sicht handelt es sich um eine heikle Situation – durch das Vorgehen baut die MWSP enormen Druck gegenüber der TBG auf. Nicht von ungefähr, denn nach RNB-Informationen sind viele Versuche gescheitert, an einen Tisch zu kommen und kooperativ die Entwicklung der Quartiere zu besprechen.
Jetzt stellt sich die Frage, wie TBG mit dem Druck umgeht – kooperativ oder konfrontativ. Sollte es zu einer Konfrontation über die aktuelle Lage hinaus kommen, drohen jahrelange Rechtsstreitigkeiten und möglicherweise weiterer Stillstand. Hier ist die MWSP gut beraten, alsbald alternative Entwicklungsschritte vorzustellen – auch, um bereits mehr oder weniger abgeschlossene Projekte wie die Bestandsimmobilien auf Turley und den dort wohnenden Menschen eine Perspektive zu geben, die nachvollziehbar ist.
Mit Spannung wird erwartet, wie der neue Eigentümer Fortoon mit der MWSP und dem Gemeinderat zusammenarbeiten wird. Laut deren Aussage wolle man bereits im Herbst mit den Bauarbeiten beginnen – allerdings mit einem deutlich veränderten Konzept, für das Bebauungsplanänderungen durch den Gemeinderat beschlossen werden müssen. Insbesondere die SPD und die Grünen wie Die Linke fordern hier die 30-Prozent-Quote für günstigen Wohnraum ein. Fortoon hat dazu im AUT und auch gegenüber RNB Gesprächsbereitschaft signalisiert – ohne allerdings konkret zu werden.
Erschwerend wird die weitere Entwicklung durch den neuen Gemeinderat – ein großer Teil der Stadträte sind neu gewählt und unerfahren in Sachen städtebauliche Entwicklung. Gleichzeitig haben sich die Mehrheitsverhältnisse geändert, stärkste Kraft sind nun Bündnis90/Die Grünen vor SPD und CDU. Ein parteipolitischer Streit zwischen den Fraktionen würde die Entwicklung von Turley auf den Baufeldern IV und V zusätzlich belasten.
Nach RNB-Einschätzung wird es ein Angebot geben, ob in Höhe von 30 Prozent, dürfte aber zu bezweifeln sein. Denkbar ist, dass sich Fortoon auf eine Quote von 10 Prozent plus einlässt, was aus Sicht der linken Parteien gegenüber der zuvor geplanten gehobenen bis luxuriösen Bebauung einen Erfolg der Durchsetzung dieser Ziele bedeuten könnte.
Aktualisierung: 14:35 Uhr
„Die heutige Entscheidung der MWSP hat keinerlei Auswirkungen auf die Projektentwicklung der Fortoon Development auf Turley. Das haben wir bereits juristisch geprüft. Unsere Arbeiten laufen wie geplant weiter”, teilte Fortoon-Sprecher Ralf Kunkel mit. Fortoon geht also davon aus, dass der Ankauf der Baufelder IV und V juristisch wasserdicht ist. Auf Nachfrage sagte Herr Kunkel, dass man mit der Stadt in gutem Kontakt stehe und mit Hochdruck daran arbeite, den Zeitplan einzuhalten, um im Herbst mit der Bebauung beginnen zu können.