Mannheim, 07. Oktober 2011 (red) Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat im Verfahren gegen den Moderator Jörg Kachelmann die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 31. Mai 2011, durch das der Angeklagte vom Vorwurf der schweren Vergewaltigung und gefährlichen Körperverletzung freigesprochen wurde, heute zurückgenommen.
Weiter teilte die Staatsanwaltschaft mit, die Presse möge von “Anfragen absehen” – die Staatsanwaltschaft war heftig in die Kritik geraten, einerseits wegen einer unterstellten “Vorverurteilung”, denn Staatsanwaltschaften müssen immer in beide Richtungen ermitteln, sowohl belastend als auch entlastend für einen Angeklagten.
Darüber hinaus waren viele Verfahrensdetails an die Presse geraten, was ebenfalls zu einer öffentlichen “Vorverurteilung” geführt hat und den der Vergewaltigung angeklagten Moderator beruflich und privat außerordentlich beschädigt hat. Angaben von Agenturen zufolge will der freigesprochene Kachelmann seinerseits Schadensersatz einklagen.
Mitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim:
“Die Staatsanwaltschaft geht nach Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe davon aus, dass die Durchführung der Revision vor dem Bundesgerichtshof keine genügenden Erfolgsaussichten bieten würde. Im Revisionsverfahren werden Urteile ausschließlich auf das Vorliegen von Rechtsfehlern kontrolliert. Solche Fehler enthält das Urteil nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht.
Die sehr ausführlich begründete Entscheidung der 5. Strafkammer des Landgerichts kommt mit nachvollziehbaren Argumenten zu dem Ergebnis, dass das Gericht sich nach umfassender Beweisaufnahme nicht mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit von der Schuld des Angeklagten überzeugen konnte. Folglich musste er aus Sicht der Kammer nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ freigesprochen werden.”