Mannheim/Hamburg, 07. Dezember 2018. (red/pro) In einer „Reportage“ von Spiegel TV wird eine hilflose Person in deren Wohnung gefilmt. Die Frau (60) weiß davon nichts, ist wehrlos. Sie hat keine Erlaubnis erteilt, ihre hilflose Lage aufzunehmen, geschweige denn auszustrahlen. Die Rechtsgüter der Unverletzlichkeit der Wohnung und ihre Persönlichkeitsrechte werden massiv verletzt. Ein höheres öffentliches Interesse ist nicht erkennbar. Die betroffene Frau will klagen – braucht aber Gerichtskostenbeihilfe.
„Ich habe sofort gewusst, um wen es geht, als ich die Polizei in der Mittelstraße und dann im Hausflur gesehen habe“, erzählt unser Kontakt: „Und viele andere auch, die sich bei mir gemeldet haben.“
In der Spiegel-TV-„Reportage“ gehen Polizeibeamte in ein Haus. Notruf. Hilflose Person. Tatsächlich wird eine Frau in hilfloser Lage vorgefunden. Spiegel TV dringt ohne Erlaubnis der Wohnungsinhaber in die Wohnung ein und hält drauf.
Vor Ort findet sich eine weitere Person, die hilfloser als hilflos ist. Sie ist tot. Es handelt sich um den Lebenspartner (67) der Frau. Er ist noch nicht lange tot, die Todesursache unklar. Im Film wird spekuliert, dass er an einer Alkoholvergiftung gestorben sei.
„Ich kannte den Mann gut 12 Jahre. Die Frau und er haben sich gut verstanden. Er war ein freundlicher und netter Mensch, aber schwer krank. Er starb an Organversagen“, sagt unser Kontakt. „Er ist mittlerweile beerdigt.“
Die Frau ist vom Leben gezeichnet. Einen leichteren und einen schweren Schlaganfall hatte sie in den vergangenen Jahren erlitten. Ihre rechte Hand ist gelähmt.
Als die Rettungskräfte und Polizei in die Wohnung kommen, ist es nicht pikobello sauber – die Dame vom Pflegedienst, die immer für Ordnung sorgte, war in Urlaub. Hausarbeit kann die Frau kaum leisten. Im Beitrag von Spiegel TV fehlen diese Hintergründe. Hier werden die Frau und die Leiche als Symbol für „schlimme Verhältnisse“ dargestellt.
„Das ist so unfair und entspricht nicht der Wahrheit. Ja, Küche und Wohnzimmer waren deshalb nicht ordentlich, alle anderen Räume aber sehr“, sagt unser Kontakt aus dem Bekanntenkreis der Familie.
Zweit Tage vor den Aufnahmen habe jemand aus der Familie vor der Tür gestanden – doch beide waren wohl nicht in der Lage zu öffnen. Wie tragisch.
Die Frau hätte solchen Aufnahmen niemals zugestimmt. Ein Termin mit einem Anwalt ist schon terminiert. Dafür braucht sie aber Hilfe von Bekannten, weil sie selbst nicht mobil ist: „Ich mache das im Auftrag“, sagt uns der Kontakt.
„Sie wusste überhaupt nichts von dem Filmteam. Sie war entsetzt, als sie den Beitrag gesehen hat. Sie hätte den Aufnahmen niemals zugestimmt.“
Auch die Polizei suche Kontakt zu der Frau, die wegen ihrer Schlaganfälle Frührentnerin ist. „Die wissen, dass das nicht in Ordnung war.“
Die Frau hat ihren Lebenspartner verloren: „Immer, wenn sie dran denkt, muss sie weinen.“ Doch nicht nur das – der private Schicksalsschlag wurde öffentlich versendet, als „Reality-TV“.
„Wie kann man nur so herzlos und kalt sein?“, fragt sich unser Kontakt. „Die Frau ist kein öffentlicher Mensch. Ihr privates Leben ist hart und ohne dass sie es wollte oder zugestimmt hätte, wird sie in die Öffentlichkeit gezerrt – das kann doch nicht sein?“
Das werden nun Juristen entscheiden müssen.